Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.04.2009

Eing. Dat. 23.04.2009

 

Nr. 433

 

 

Krankenhausförderung im Rahmen der Investitionsprogramme zur Konjunkturförderung
hier: Grundsatzbeschluss zur Genehmigung der Anmeldung von Maßnahmen durch den Magistrat und die Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 152/09 (Dez. III, Klinikum Offenbach GmbH, Amt 20) vom 22.04.2009, DS I (A) 433


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die aus beigefügtem Entwurf des Antrags ersichtliche, zur Wahrung der Frist erfolgte Anmeldung für Fördermittel durch den Magistrat und die Klinikum Offenbach GmbH.

Insofern wird genehmigt, dass die Maßnahmen „Versorgungszentrum“, „Cafeteria / Personalspeisenversorgung“, „Sterilgutversorgung“ und „Neubau Kindertagesstätte“ im Gesamtvolumen von rund 20.891 T€ zur Förderung eingereicht und zur Ausführung vorbereitet werden.


Begründung:

Aufgrund der Ausschlussfrist gemäß Ziffer 6.2 der Förderrichtlinien zum Gesetz zur Umsetzung des Hessischen Sonderinvestitionsprogramms (Hessisches Sonderinvestitionsprogrammgesetz) und zum Gesetz über die Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften bei der Umsetzung des Hessischen Sonderinvestitionsprogrammgesetzes vom 9. März 2009 (GVBl. I S. 92) sowie zum Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG) vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 428) im kommunalen und kommunalersetzenden Bereich war bis zum 30.04.2009 die Anmeldung der LTH – Bank für Infrastruktur vorzulegen.

Nach Ziffer 1.5 der Förderrichtlinien sind 100 Mio. € des Bundesmittelanteils einschließlich Kofinanzierungsanteil für Krankenhäuser bestimmt. Fördermittelempfänger sind die nach Ziffer 3 der Krankenhausförderrichtlinie berechtigten Krankenhausträger.

Anlage