Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2009
14. Wilhelmsplatz, Umgestaltung Platz
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 130/09 (Dez. I, Amt 60) vom 22.04.2009,
DS I (A) 424
Az: 000-0002-01/1361#1743/2009
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 30.04.2009,
DS I (A) 424/1
Az: 000-0002-01/1361#1759/2009
Beschlusslage:
DS I (A) 424/1 und DS I (A) 424
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Umgestaltung des Wilhelmsplatzes nach der vom Ingenieurbüro Kocks
Consult GmbH, Frankfurt, zusammengestellten und vom Revisionsamt
geprüften, detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.859.000,00 €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Untersachkonto 60500.neu
„Wilhelmsplatz, Umgestaltung Platz“ SK 09520000, Produkt 12.01.01. Die
Mittel in Höhe von 1.818.995,00 € werden überplanmäßig entsprechend den
Förderrichtlinien (Zukunftsinvestitionsgesetz) bereitgestellt.
Die nicht zuschussfähigen Mittel in Höhe von 40.005,00 € sind über das
gleiche Untersachkonto 60500.neu im Nachtrag 2009 bereitzustellen.
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Mittel Zukunftsinvestitionsgesetz: 1.818.995,00 €
Kreditmarktmittel: 40.005,00 €
Gesamt: 1.859.000,00 €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 41.295,53 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Die Unterhaltungskosten (Verkehrssicherungsleistung ESO), die Bestandteil
der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n
um 2.444,35 €/pa.
Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51022
„Straßenverkehrssicherung neue Maßnahmen“, SK 61650002, Produkt
12.01.01, in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.
6. Mit dem Bau der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zusage
der Landestreuhandstelle Hessen zur Finanzierung aus dem
Konjunkturförderprogramm gem. dem Zukunftsinvestitionsgesetz (hier
Landesmittel) vorliegt.
7. Die Stellungnahme des Umweltamtes vom 28.4.09 ist umzusetzen und dem
Beschluss als Anhang beizufügen. Geplante Maßnahmen, wie in der
Begründung der Ursprungsvorlage dargestellt, sind gegebenenfalls
entsprechend anzupassen.
Die Stellungnahme des Umweltamtes ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 424/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Dem Ursprungsantrag wird ein weiterer Punkt hinzugefügt:
Punkt 7) Die Stellungnahme des Umweltamtes vom 28.4.09 ist umzusetzen und dem Beschluss als Anhang beizufügen. Geplante Maßnahmen, wie in der Begründung der Ursprungsvorlage dargestellt, sind gegebenenfalls entsprechend anzupassen.
DS I (A) 424
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Umgestaltung des Wilhelmsplatzes nach der vom Ingenieurbüro Kocks
Consult GmbH, Frankfurt, zusammengestellten und vom Revisionsamt geprüften,
detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.859.000,00 € einschließlich
Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Untersachkonto 60500.neu
„Wilhelmsplatz, Umgestaltung Platz“ SK 09520000, Produkt 12.01.01. Die Mittel in
Höhe von 1.818.995,00 € werden überplanmäßig entsprechend den
Förderrichtlinien (Zukunftsinvestitionsgesetz) bereitgestellt.
Die nicht zuschussfähigen Mittel in Höhe von 40.005,00 € sind über das gleiche
Untersachkonto 60500.neu im Nachtrag 2009 bereitzustellen.
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Mittel Zukunftsinvestitionsgesetz: 1.818.995,00 €
Kreditmarktmittel: 40.005,00 €
Gesamt: 1.859.000,00 €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe
von 41.295,53 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Die Unterhaltungskosten (Verkehrssicherungsleistung ESO), die Bestandteil der
o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um
2.444,35 €/pa.
Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51022
„Straßenverkehrssicherung neue Maßnahmen“, SK 61650002, Produkt 12.01.01,
in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.
6. Mit dem Bau der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zusage der
Landestreuhandstelle Hessen zur Finanzierung aus dem Konjunkturförder-
programm gem. dem Zukunftsinvestitionsgesetz (hier Landesmittel) vorliegt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.05.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung