Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009
8. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ÖPP-Verfahren Schulbausanierung
Antrag CDU vom 15.06.2009, DS I (A) 439
Az: 000-0002-01/1382#1765/2009
Ergänzungsantrag CDU vom 02.07.2009, DS I (A) 439/1
Az: 000-0002-01/1382#1798/2009
Beschlusslage:
DS I (A) 439/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Kein Verkauf von Schulgelände der Beethovenschule
1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den von Magistratsmitgliedern
propagierten Teilverkauf der Schulhoffläche der Beethovenschule ab.
2. Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass das bestehende
Areal, soweit es nicht in Teilbereichen für die geplanten Neubauten
benötigt wird, auch weiterhin dauerhaft als Pausenhof genutzt werden kann.
3. Der Magistrat wird aufgefordert dabei zu prüfen, inwieweit ein Teil des
Geländes als Spielplatz, der außerhalb der Schulzeiten für das
Quartier zugänglich ist, hergerichtet werden kann.
4. Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Planungen
für ein während der Bauphase möglicherweise als Ausweichschulgebäude
zu errichtendes Containerdorf maximale Rücksicht auf den wertvollen
Baumbestand nimmt und Eingriffe auf das absolut notwendige
Mindestmaß beschränkt bleiben. Die Planungen für die
Ausweichschulgebäude sind so frühzeitig mit der Schule abzustimmen,
dass Anregungen und Einwände der Schule aufgegriffen und in den Plänen
berücksichtigt werden können.
5. Die Planungen sind frühzeitig den Ausschüssen KSS und UPB zur
Abstimmung vorzulegen.
DS I (A) 439
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt,
den Auftrag gemäß der Ziffern 3. und 3a. des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007 zu I (A) 213 & I (A) 213/1 (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) an ein unabhängiges Prüfungsinstitut zu vergeben, das nicht in das Verfahren involviert ist. Die notwendige Finanzierung erfolgt im Rahmen der „Verfahrenskosten ÖPP“.
Offenbach a. M., den 03.07.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung