Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009
13. Mühlheimer Straße, Anlage von Radfahrstreifen;
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 200/09 (Dez. I, Amt 60) vom 17.06.2009,
DS I (A) 445
Az: 000-0002-01/1389#1772/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Anlage von Radfahrstreifen durch Neuaufteilung des Straßenquer-
schnittes einschließlich der Umgestaltung der dazugehörigen Fahrbahn-
flächen in der Mühlheimer Straße, zwischen Kettelerstraße und Stadtgrenze
Mühlheim, nach der vom Büro Stete Planung, Darmstadt, in Zusammenarbeit
mit dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom
Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
602.900,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
63000.94200 „Radfahrstreifen Mühlheimer Straße (12.04.01)“ SK 09520000,
Projekt 601220000000 Produkt 12.04.01 bereitgestellt:
Mittel aus Vorjahr: 22.900,00 €
Haushaltsplan 2009: 580.000,00 €
Gesamt: 602.900,00 €
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Zuwendung Land (FAG/GVFG): 282.800,00 €
Bescheid vom 03.12.2008
Kreditmarktmittel: 320.100,00 €
Gesamt: 602.900,00 €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 36.052,57 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Die Unterhaltungskosten (Verkehrssicherungsleistung ESO), die Bestandteil
der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um
4.714,78 €/a.
Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51022
„Straßenverkehrssicherung neue Maßnahmen“, SK 61650002, Produkt
12.01.01, in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 03.07.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung