Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009
22. Aktive Innenstadt Offenbach hier: Räumliche Festlegung des Gebietes der "Aktiven Innenstadt Offenbach" als Städtebauförderungsgebiet des Programms "Aktive Kernbereiche" gemäß § 171 b BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 227/09 (Dez. I, Amt 60) vom 17.06.2009,
DS I (A) 454
Az: 000-0002-01/1398#1781/2009
Ergänzungsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 01.07.2009,
DS I (A) 454/1
Az: 000-0002-01/1398#1791/2009
Beschlusslage:
DS I (A) 454 und DS I (A) 454/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Das innerstädtische Geschäftszentrum der Stadt Offenbach wird gemäß § 171 b BauGB als Programmgebiet des Hessischen Städtebauförderungsprogramms
„Aktive Kernbereiche“ beschlossen und erhält den Arbeitstitel „Aktive Innenstadt Offenbach“.
Das Gebiet wird umschlossen von der Berliner Straße, Bieberer Straße,
Wilhelmsplatz, Geleits- und Kaiserstraße und bezieht die Eingangssituation zur Innenstadt in den Bereichen
- Domstraße, Luisen- und Bahnhofstraße,
- Frankfurter Straße zwischen Luisen- und Kaiserstraße,
- Großer Biergrund, Berliner Straße und Ziegelstraße sowie
- das Areal um den Hauptbahnhof
- Waldstraße / Bleichstraße inklusive der westlichen Häuserzeile an der
Waldstraße
- Südliche Häuserzeile der Geleitsstraße zwischen Groß-Hasenbach-Straße
und Waldstraße
in das Programmgebiet mit ein.
Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches (Spiegelstrich 1 – 4) ist in Anlage 1 zu diesem Beschluss („Lageplan“) parzellenscharf dargestellt. Der Lageplan wird entsprechend angepasst (Spiegelstrich 5 und 6).
Der Lageplan ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 454/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird im 2. Abschnitt um folgende Spiegelstriche ergänzt:
- Waldstraße / Bleichstraße inklusive der westlichen Häuserzeile an der
Waldstraße
- Südliche Häuserzeile der Geleitsstraße zwischen Groß-Hasenbach-Straße und
Waldstraße
Der Lageplan wird entsprechend angepasst.
DS I (A) 454
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Das innerstädtische Geschäftszentrum der Stadt Offenbach wird gemäß § 171 b BauGB als Programmgebiet des Hessischen Städtebauförderungsprogramms
„Aktive Kernbereiche“ beschlossen und erhält den Arbeitstitel „Aktive Innenstadt Offenbach“.
Das Gebiet wird umschlossen von der Berliner Straße, Bieberer Straße,
Wilhelmsplatz, Geleits- und Kaiserstraße und bezieht die Eingangssituation zur Innenstadt in den Bereichen
- Domstraße, Luisen- und Bahnhofstraße,
- Frankfurter Straße zwischen Luisen- und Kaiserstraße,
- Großer Biergrund, Berliner Straße und Ziegelstraße sowie
- das Areal um den Hauptbahnhof
in das Programmgebiet mit ein.
Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 zu diesem Beschluss („Lageplan“) parzellenscharf dargestellt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 03.07.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung