Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009
25. Gemeinsam mit dem Land gegen ungerechten Länderfinanzausgleich statt Sonderopfer zu Lasten der Kommunen
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 01.07.2009, DS I (A) 457
Az: 000-0002-01/1405#1792/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach wehrt sich mit allem Nachruck dagegen, dass den
hessischen Kommunen ab dem Jahr 2011 ein Sonderopfer durch
Mittelentzug im Kommunalen Finanzausgleich abverlangt werden soll. Sie
fordert die hessische Landesregierung auf, in ihrer weiteren
Finanzplanung die Verbundmasse in Höhe von 23 Prozent beizubehalten
und die Finanzausgleichsmasse nicht dadurch zu schmälern, dass Mittel
aus der Finanzausgleichsmasse zu Gunsten des Landes einbehalten
werden. Dies gilt insbesondere für die im Finanzplan 2009 erklärte
Absicht, ab dem Jahr 2011 zu Lasten der Kommunen jährlich 400
Millionen Euro der Finanzausgleichsmasse entziehen zu wollen.
2. Gemeinsam mit dem Land Hessen wehrt sich die Stadt Offenbach
dagegen, dass im Länderfinanzausgleich das Land Hessen als das
ohnehin stärkste Zahlerland in unerträglicher Weise - auch zu Lasten
seiner Kommunen - belastet bleibt und eher noch stärker belastet werden
wird.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.07.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung