Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009
10. Klima- und Umweltschutzpreis der Stadt Offenbach
Antrag SPD, B´90/Grünen und FDP vom 16.06.2009, DS I (A) 441
Az: 000-0002-01/1385#1768/2009
Änderungsantrag CDU vom 25.06.2009, DS I (A) 441/1
Az: 000-0002-01/1385#1789/2009
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 02.07.2009, DS I (A9 441/2
Az: 000-0002-01/1385#1794/2009
Beschlusslage:
DS I (A) 441
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, ab 2010 jährlich einen „Klima- und
Umweltschutzpreis der Stadt Offenbach“ zu vergeben, der mit Preis- bzw.
Fördergeldern in Höhe von € 2000,00 dotiert ist. Die Auszeichnung kann
sowohl für existierende vorbildliche Beispiele als auch zur Unterstützung
geplanter, förderungswürdiger Projekte vergeben werden. Die nötigen
Haushaltsmittel sind einzustellen.
2. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, die Preise, die von der Stadt
Offenbach verliehen werden, in Zukunft möglichst mit einem einheitlichen
Preisgeld auszustatten.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 441/2
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. ab 2010 jährlich einen „Klima- und Umweltschutzpreis der Stadt Offenbach“ zu
vergeben, der mit Preis- bzw. Fördergeldern in Höhe von € 2000,00 dotiert ist. Die
Auszeichnung kann sowohl für existierende vorbildliche Beispiele als auch zur
Unterstützung geplanter, förderungswürdiger Projekte vergeben werden. Die
nötigen Haushaltsmittel sind einzustellen,
2. eine Satzung zur Vergabe des Preises zu erarbeiten
und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen,
3. die Preise, die von der Stadt Offenbach verliehen werden, in Zukunft möglichst mit
einem einheitlichen Preisgeld auszustatten.
DS I (A) 441/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Die Stadt Offenbach vergibt ab 2010 jährlich einen „Klima- und
Umweltschutzpreis der Stadt Offenbach“. Die Auszeichnung wird für
existierende vorbildliche Beispiele vergeben.
2. Der Magistrat wird beauftragt, eine Satzung zur Vergabe des Preises zu
erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
3. Die Vergabe des Preises ist nicht mit finanziellen Zuwendungen der Stadt
Offenbach verbunden. Der Magistrat wird beauftragt mit privaten Sponsoren
über finanzielle Zuwendungen zu verhandeln.
DS I (A) 441
Herr Stv. Freier (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung des Ursprungantrages wie folgt:
DS I (A) 441 Teil 1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, ab 2010 jährlich einen „Klima- und Umweltschutzpreis
der Stadt Offenbach“ zu vergeben,…
DS I (A) 441 Teil 2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
…der mit Preis- bzw. Fördergeldern in Höhe von € 2000,00 dotiert ist
DS I (A) 441 Teil 3
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Auszeichnung kann sowohl für existierende vorbildliche Beispiele als auch zur
Unterstützung geplanter, förderungswürdiger Projekte vergeben werden. Die nötigen
Haushaltsmittel sind einzustellen.
2. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, die Preise, die von der Stadt Offenbach
verliehen werden, in Zukunft möglichst mit einem einheitlichen Preisgeld
auszustatten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 03.07.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung