Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009
14. Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 418/09 (Dez. I, Amt 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 508
Az: 000-0002-01/1468#1867/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Grundschule
Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach, nach der von der EEG in
Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 10.000.000,00 €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000.000,00 € werden bewilligt. Die
Bereitstellung erfolgt in Höhe von 7.700.000,00 € USK 20500.94000
„Grundschule Buchhügel, Gesamtsanierung und Erweiterung SIP/ZIP
(01.01.50)“ SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50,
überplanmäßig entsprechend der Förderrichtlinien (Hessisches
Sonderinvestitionsprogrammgesetz).
Die Co-Finanzierung in Höhe von 2.300.000,00 € erfolgt über das USK
21080.94000 „Grundschule Buchhügel, Co-Finanzierung Gesamtsanierung
und Erweiterung (03.03.01)“ SK 09510000, Projekt 401030000004, Produkt
03.03.01.
Haushaltsmittel 2011: 2.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2012: 300.000,00 €
Zur weiteren Beauftragung von Leistungen wird über die Änderungsliste zum
Nachtrag 2009 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.300.000,00 €
eingestellt.
3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Landes
Hessen liegt vor.
4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.11.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung