Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2009
Eing. Dat. 05.11.2009
Nr. 524
Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO)
Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 462/09 (Dez. IV, ESO) vom 04.11.2009, DS I (A) 524
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main
(ESO) - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2010, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 63.754 und den Erträgen in Höhe von
T€ 63.983 mit einem positiven Ergebnis von T€ 229 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen in Höhe von T€ 6.316, Kreditaufnahme von T€ 3.152,
Kredittilgung von T€ 1.087, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von
T€ 348, Investitionen von T€ 6.773 und Entnahmen aus der
Gebührenausgleichsrückstellung von T€ 1.260 ausgeglichen abschließt und
außerdem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 1.230 umfaßt, wird
mit der
1.3 Finanzplanung
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2010 im
Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
T€ 3.152 festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2010 zur
rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf T€ 2.500 festgesetzt.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.89 (GVBl. I, Seite 154ff), insbesondere der §§ 15 -19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.
Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die
übrigen Anlagen verwiesen.
Anlage: Wirtschaftsplan 2010