Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2009
Eing. Dat. 19.11.2009
Nr. 531
Dezernat I Amt 60
Dezernat I
Amt 60
Vorlage an den Magistrat Nr._______
Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im
Rathaus Offenbach (Bauabschnitt
Fortführung der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses Offenbach
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 475/09 (
Dez. I, Amt
60) vom 18.11.2009, DS I (A) 531
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordneten-
versammlung wie folgt beschließt:
1. 1. 1. Der Fortführung der brandschutz- und gebäude-
technischen Sanierung des
Rathauses Offenbach auf der
Grundlage der von den Architekten Christl +
BruchhäuserAdolf Gerber
Baumanagement Gesellschaft mbH sowie der Ingenieurgesellschaft
K&M mbH und demn Ingenieurbüros Hofmann und
Weh-
ner und Löw in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuererungsbüro
Bühlen + SieweckAdolf
Gerber GmbH erstellten und vom Revisionsamt
geprüften detaillierten
Kostenberechnung für den 45.
Bauabschnitt (7. 45.OG bis 679.OG ), abschließend
mit
2.864.000,002.220.000,00 € einschl. Planungskosten, wird zu-
gestimmt.
2. 2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und beim der
UntersachkontoHh.-Stelle
06300.94100 "Sicherheitsmaßnahmen
Sicherheitsmaßnahmen BrandverhütungSanierung und Brandschutzmaßnahmen (01.01.13)"
SK 09510000, Projekt 101010000000, PProdukt 01.01.13, Projekt 101010000000 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsplan 200807 und früher: 500.000,00 213.000,00 € 00
Nachtrag 2007: 70350.000,00 €
Haushaltsplan 2008:09: 1.02 0.000,00 € 246.000,00 €
Haushaltsplan 2010: 2.405.000,00 €
€
Zum Zwecke der Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen ist im Haus-
haltsplan 2009 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.300.000,00 €
enthalten.
3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
des Finanzplanes.
3. Der Ansatz ist im
Nachtrag 2007 um insgesamt
700.000,00 €
zu
erhöhen.
4. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben gem.
§ 100 HGOim Nachtrag 2007 erfolgt durch Min-
derausgaben bei denr
Haushaltsstellen
a) 63000.96140 „Straßenbau Schloßss-
straße“ in Höhe
von 350.000,00 €,
.
b) 46400.94210 „Kita 13, Beseitigung Setzungsursachen
und -schäden“ in Höhe von 105.000,00 €,
c) 69000.94030 „Hochwasserschutz Stadt“ in Höhe von
50.000,00 €,
d) 68000.96010 „Maßnahme im Parkraumkonzept
städtischer Anteil“ in Höhe von 50.000,00 € und
durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
e) 63000.36162 „Zuwendung Land GVFG Schloßstraße“ in
Höhe von 145.000,00 €.
5. Zum Zwecke der Beauftragung von Planungs- und
Bauleistungen ist im Haushaltsplan 2007 eine Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 1.7020.000,00 €
enthalten.
6. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln
im Rahmen der Gesamtdeckung des Vermö-
genshaushaltes.
Die entsprechenden Umsetzungen sind zum Nachtragshaushaltsplan 2007 bzw. Investi-tionsprogramm 2008 ff. vorzunehmen.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Grundsatzbeschluss (DS I (A) 649) vom 06.05.2004 der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses zugestimmt. Der Magistrat wurde aufgefordert, je Bauabschnitt die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Klimaschutz und Energie
In vorgenanntem Grundsatzbeschluss sind die Grundzüge des Sanierungsum-fangs festgelegt. Danach ist eine energetische Grundsanierung der unter Denk-malschutz stehenden Gebäudehülle des Rathauses auf Grund des enormen finanziellen Aufwandes und fehlender Finanzmittel derzeit nicht vorgesehen. Zur Aus-führung kommen Maßnahmen der Innendämmung im Brüstungsbereich und inbei den an die Außenluft grenzenden Betonwänden der Gebäudeecken der Hoch-hausgeschosse 1 bis 15. Mit diesen Maßnahmen wird eine jährliche CO2- Ein-sparung von ca.6,5 t je Hochhausgeschoss erreicht.
Das Rathaus wird mittels Fernwärme beheizt. Die Heizungsregelung erfolgt bereits über eine Gebäudeleittechnikanlage. Im Zuge der laufenden Arbeiten sollen die derzeit noch offenen Systeme auf geschlossene Systeme umgestellt werden. Außerdem wird aus Gründen des Korrosionsschutzes eine Anlage zur Konditionierung des Heizungswassers installiert. Weitere Maßnahmen an der Heizzentrale und an den Verteilersystemen sind nicht vorgesehen. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird lediglich die sekundärseitige Heizungsinstallation aus Rohrleitungen und Heizkörper mit Thermostatventilen erneuert.
Mit der Grundsanierung der Toilettenanlagen in den Kernbereichen werden dort zur Trinkwassereinsparung Spülkästen mit 2-Mengen-Spültechnik eingebaut.
Die im Zuge der PCB- Sanierung vor einigen Jahren erneuerten Deckenleuchten in den Bürobereichen werden wiederverwendet. In den Fluren und Nebenräumen werden neue, dem „Energiebetriebene-Produkte-Gesetz“ (EBPG) entsprechende Leuchten und Leuchtmittel eingesetzt.
Die bisher vorhandenen, nur geschoss- und fassadenweise zu steuernden, außen liegenden Jalousieanlagen werden erneuert. Die Steuerung erfolgt dann raumweise und übergeordnet über Windwächter sowie zentral über die Gebäudeleittechnik (GLT).
Maßnahmen
Nach Durchführung des 3. und 4. Bauabschnittes, in dem die Maßnahmen zur brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung 1.OG
bis 36.OG Hochhaus sowie zentrale Installationen im Gebäudekern durchgeführt wurden, ist mit der hier vorliegenden Projektvorlage für den 45. Bauabschnitt (47.OG bis 69.OG)
die Fortführung der Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen:
· Änderung der Raumzuschnitte entsprechend den Vorgaben des Hauptamtes
· Erneuerung der abgehängten Decken
· Erneuerung des Fußbodenbelages
· Erneuerung der Türen in den Fluren, zu den Betriebsräumen sowie zum Treppenhaus entsprechend den brandschutztechnischen Auflagen
· Erneuerung der Sanitärinstallation im Gebäudekern einschließlich Erneuerung der Fliesen
· Erneuerung der Heizkörper und der Horizontalverteilung
· Erneuerung der Elektroinstallation und Anbindung an die im 3. Bauabschnitt installierten vertikalen Stromschienen einschl. Erneuerung der Flurbeleuchtung
· Verlegung der Horizontaltrassen Elektroinstallation aus den Fluchtwegen in die Büroräume entsprechend den brandschutztechnischen Auflagen
· Erneuerung der IT-Verkabelung
· Erneuerung der Fensterelemente zu den Balkonen nach den Vorgaben der Energie-Einsparverordnung
· Fortführung der Wärmedämmarbeiten an den Bauteilen Fensterbank und –Brüstung und den Betonwänden in den Gebäudeecken sowie Abdichtungs-maßnahmen an den Bürofenstern
Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Bauablaufs ist es erforderlich, die im 45. Bauabschnitt geplanten Maßnahmen unmittelbar nach den Maßnahmen des vorzeitig abgeschlossenen 34. Bauabschnitts zu beginnen.
Für alle vorgenannten Maßnahmen wurde vom Büro AGB, dem Ingenieurbüro Löw sowie dem Ingenieurbüro Hofmann und Wehner in Zusammenarbeit mit dem Pro-jektsteuerer AGB eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 2.864.000,00 € abschließt.
Nur so ist Leerstand in den zu bearbeitenden Geschossen 4 bis 6 zu vermeiden. Dies war so nicht vorhersehbar und ist zur Vermeidung eines Baustopps unvermeidbar.Durch die im Rahmen der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses bisher durchgeführten und bei den weiteren Bauabschnitten vorgesehenen Wärmedämmmaßnahmen an Flachdächern und im Fassadenbereich, kann überschläglich von einer CO2- Reduktion infolge der Einsparung an Heizwärme von 96 Tonnen pro Jahr ausgegangen werden.
Für alle vorgenannten Maßnahmen wurde von den Architekten Christl + Bruchhäuser, der Ingenieurgesellschaft K&M mbH sowie dem Ingenieurbüro Hofmann und Wehner in Zusammenarbeit mit dem
Projektsteuerer Bühlen + Sieweck eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 2.220.000,00 € abschließt.
Mit der Durchführung der Maßnahme soll sofort nach Bereitstellung der Haushalts-altsmittel begonnen werden. Der 45. Bauabschnitt soll inm Jahr 200710 realisiert werden.
Die Mittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entspre-chend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detail-lierte geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Offenbach am Main, den 14.03.2007
Dezernat I
H. Schneider
Oberbürgermeister
H. Schneider
Oberbürgermeister
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