IMPRESSUM
Herausgeber: Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
Telefon 069/8065-0
Ansprechpartner: Stadtkämmerer Michael Beseler
Redaktion: LL.M., Dipl.-Kfm., Dipl.-Verw. Klaus Georg,
Dipl.-Verw. (FH), stud.oec. Markus Riedl
Redaktionsschluss: 1. Quartal 2010. Sämtliche Angaben, wie zum Beispiel Dienstbezeichnungen, beziehen sich auf die im Jahr 2009 bestehenden Verhältnisse.
Copyright: Kämmerei der Stadt Offenbach am Main
Inhaltsverzeichnis
III. Organigramm der wirtschaftlichen Beteiligungen. 7
IV. Übersicht über die Prüfung der städtischen Beteiligungen. 8
1. Stadtwerke Offenbach Holding GmbH.. 9
1.1 Energieversorgung Offenbach AG.. 12
1.2 EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH.. 15
1.3 ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH.. 16
1.4 GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach. 17
1.5 GBO Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach mbH.. 18
1.6 Main Mobil Offenbach GmbH.. 19
1.7 Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG.. 20
1.8 Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH.. 21
1.9 OPG Projektverwaltungsgesellschaft mbH.. 22
1.10 RMN Rhein-Main Deponienachsorge GmbH.. 23
1.11 Sport und Freizeit GmbH Offenbach. 24
2. Klinikum Offenbach GmbH.. 26
2.1 Gourmet-Werkstatt Rhein-Main-Wetterau GmbH.. 29
2.2. Klinikum Offenbach Leasing GmbH.. 30
2.3 Offenbacher Klinik Management und Service GmbH.. 31
2.4 OKM Catering Service GmbH.. 32
2.5 Rhein-Main Versorgungszentrum GmbH.. 33
2.6 Senioren Zentrum Offenbach „Am Hessenring“ GmbH.. 34
2.7 Zentrum für Forschungskoordination und Bildung GmbH.. 35
3. Lokale Nahverkehrsorganisation Offenbach GmbH.. 37
4. Gemeinnützige Offenbacher Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH.. 39
5. Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH.. 41
I. Einleitung
Der Hessische Landtag hat im Januar 2005 das kommunale Wirtschaftsrecht in seinen Grundzügen wesentlich verändert. Mit Inkrafttreten der „HGO – Novelle“ trifft nunmehr die Gemeinden nach § 121 Abs. 7 HGO u.a. zusätzlich die Pflicht, mindestens einmal in jeder Wahlzeit zu prüfen, inwieweit ihre wirtschaftliche Betätigung noch die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO erfüllt und inwieweit die Tätigkeiten privaten Dritten übertragen werden können.
Mit dem vorliegenden Bericht wird die Grundlage für eine entsprechende Prüfung durch das hierzu berufene Organ, die Stadtverordnetenversammlung, gegeben. Mit der Feststellung des Berichtes wäre die gesetzliche Verpflichtung für die laufende Wahlperiode 2006 -2011 erfüllt.
Der Aufbau und die Gliederung des Prüfungsberichtes sind, zum Zweck der schnellen Orientierung und der Vergleichbarkeit, an die Darstellung der Gesellschaften im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach angelehnt. Die zu Prüfungszwecken unentbehrlichen Informationen hinsichtlich des Gegenstandes der einzelnen Unternehmen, deren Gründungsdatum und deren Beteiligungsverhältnisse sind aufgeführt.
In die Betrachtung einbezogen werden Gesellschaften, an deren Kapital die Stadt mit mindestens 20% unmittelbar beteiligt ist. Die Betrachtung der weiter als wesentlich zu beurteilenden mittelbaren Beteiligungen erfolgt aufgrund der Gliederung der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt durch die Bildung der Teilkonzerne „Klinikum“ und „Stadtwerke“ inzident unter der jeweiligen „Teilkonzernspitze“. Stichtag der Betrachtung sind die Beteilungsverhältnisse, wie sie am 31.12.2009 bestanden haben. Insofern erstreckt sich die Prüfung auf folgende Gesellschaften:
- Stadtwerke Offenbach Holding GmbH nebst „Teilkonzern“,
- Klinikum Offenbach GmbH nebst „Teilkonzern“,
- Lokale Nahverkehrsorganisation Offenbach GmbH,
- Gemeinnützige Offenbacher Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH,
- Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH und
- Mainarbeit GmbH.
II. Prüfungsvorgaben
Aufgrund des gesetzlichen Verweises auf § 121 Abs. 1 HGO sind inhaltlich folgende Prüfungsschritte vorzunehmen:
1. Es bedarf der Feststellung, ob eine wirtschaftliche Betätigung gegeben ist.
a) Wirtschaftliche Betätigung ist jede Tätigkeit, die auch ein Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung wahrnehmen könnte.
b) Als wirtschaftliche Tätigkeiten sind nicht die Aufgaben anzusehen, die unter den Ausnahmekatalog des § 121 Abs. 2 HGO fallen, namentlich
- gesetzliche Pflichtaufgaben der Gemeinde
- Tätigkeiten auf dem Gebiet des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung, der Abfall- und Abwasserbeseitigung und
- Tätigkeiten zur Deckung des Eigenbedarfes.
2. Liegt danach eine wirtschaftliche Betätigung vor, ist weiter zu prüfen, ob
a) ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigt (§121 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HGO).
Der Begriff des öffentlichen Zwecks ist weit gefasst. Er umgreift jedweden im Aufgabenbereich der Gemeinde liegenden Gemeinwohlbelang und schließt lediglich die Gewinnerwirtschaftung als öffentlichen Zweck aus. Hieraus folgt, dass die Betätigung – nach der kommunalpolitischen Beurteilung der Gemeindevertretung – der Förderung des Allgemeinwohls dienen muss.
b) die Betätigung nach Art und Umfang in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum voraussichtlichen Bedarf der Gemeinde steht (§121 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HGO).
Hier sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
- Sind anfallende Verluste wenigstens begrenzbar?
- Gefährdet die Betätigung die Finanzkraft der Gemeinde?
- Überfordert die Betätigung nicht die Finanzkraft der Gemeinde?
3. Liegt eine gerechtfertigte und den Verhältnissen der Gemeinde angemessene wirtschaftliche Betätigung vor, bedarf es in einem dritten Prüfungsschritt der Feststellung, ob die Betätigung schon vor dem Stichtag 01.04.2004 ausgeübt wurde (§ 121 Abs. 1 S. 2 HGO).
a) Für bereits vor dem Stichtag wahrgenommene Betätigungen entfallen weitere Prüfungsschritte aufgrund des gesetzlich normierten Bestandsschutzes.
b) Falls nicht, ist zusätzlich zu prüfen, ob der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder werden kann. Die Ausübung der Tätigkeit durch die Gemeinde statt durch einen privaten Dritten muss demnach entweder in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit oder die Qualität im Vergleich genauso gut oder besser zu bewerten sein, um die Betätigung weiter zu rechtfertigen. Hierbei dürfen soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
4. Werden nach entsprechender Prüfung die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO als erfüllt angesehen, muss unabhängig hiervon in genereller Sichtweise nochmals geprüft werden, inwieweit die Tätigkeiten, ggf. auch teilweise, privaten Dritten übertragen werden können. Die Gemeinde soll in diesem Rahmen die Möglichkeit einer Privatisierung konkreter Tätigkeiten in Betracht ziehen. Hierbei ist insbesondere zu hinterfragen, ob die Leistungserbringung durch Private qualitativ gleichwertig, ebenso zuverlässig und gleichmäßig verfügbar wäre wie bei einer Aufgabenerfüllung durch die Gemeinde.
IV. Übersicht über die Prüfung der städtischen Beteiligungen
1. Stadtwerke Offenbach Holding GmbH
Senefelderstraße 162
63069 Offenbach
Tel.: 069 / 84 000 4-0
Fax: 069 / 84 000 4 119
E-Mail: info@soh-of.de
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Unternehmensgegenstand der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH), deren Leistungen sachlich und räumlich in kommunalen Bereichen liegen und vornehmlich der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger der Stadt Offenbach am Main dienen sollen, ist die Errichtung von, der Erwerb von und die Beteiligung an Unternehmen, die mit Elektrizität, Wärme, Gas und Wasser versorgen, den öffentlichen Verkehr bedienen, Verkehrsleistungen erbringen, Aufgaben der Entsorgung, Dienstleistungen der Wohnungswirtschaft und die Entwicklung und Förderung des Hafens und anderer Liegenschaften durchführen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Dienst- und sonstige Leistungen erbringen. Unternehmensgegenstand ist zudem die Finanzierung von SO-konzerneigenen Immobilienprojekten und solchen der Stadt Offenbach am Main sowie die Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit solchen Immobilienprojekten, soweit hierfür eine besondere Genehmigung nicht erforderlich ist.
Die SOH nimmt Aufgaben des Beteiligungsmanagements gegenüber den Beteiligungsgesellschaften und anderen Unternehmen und Betrieben der Stadt Offenbach wahr und erbringt die damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Gründung: 2000
Gesellschafter: Stadt Offenbach am Main (100,00%)
Anteil in %
Beteiligungen des
Unternehmens: EEG Entwicklung Erschließung
Gebäudemanagement GmbH 100,00
Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG 100,00
OPG Projektverwaltungsgesellschaft mbH 100,00
Main Mobil Offenbach GmbH 100,00
Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH 100,00
Sport und Freizeit GmbH Offenbach 100,00
GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH 94,00
ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft GmbH 51,00
Energieversorgung Offenbach AG 48,67
Rhein-Main Deponienachsorge GmbH 33,33
B. Prüfung nach § 121 Abs. 7 HGO in Bezug auf die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH
1. Wirtschaftliche Betätigung
Der Begriff „Holding“ kennzeichnet die Organisationsform einer Unternehmung, die reine Kontroll- oder Dachgesellschaft ist. Die Holding(-gesellschaft) besitzt als Dachgesellschaft Anteile an anderen Unternehmen (z.B. Aktien, GmbH-Anteile). Sie übt wirtschaftlichen Einfluss auf die beherrschten Unternehmen aus deren rechtliche Selbstständigkeit jedoch erhalten bleibt. Ihr obliegt die einheitliche Leitung des Konzerns. Insofern ist per Definition unter Betrachtung des festgelegten Gegenstandes des Unternehmens und in Anbetracht eigenen operativen Geschäfts im Grundsatz von einer wirtschaftlichen Betätigung auszugehen.
Aufgaben, die unter den Ausnahmekatalog des § 121 Abs. 2 HGO fallen, sind der SOH nicht eigen. Derartige Aufgaben werden von selbstständigen Tochtergesellschaften und Beteiligungs-unternehmen wahrgenommen.
2. Rechtfertigung der wirtschaftlichen Betätigung
Dem festgelegten Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist zu entnehmen, dass deren Leistungen sachlich und räumlich im kommunalen Bereich liegen und vornehmlich der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger der Stadt Offenbach am Main dienen sollen. Insofern ist die Förderung des Allgemeinwohls beabsichtigt, rein erwerbswirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Die Gesellschaft ist „Transmissionsriemen für politische Willensgestaltung“.
Gliederung und Organisation der Holding und des „Teilkonzerns“ sind Ergebnis des Gestaltungswillens der Gemeinde und entsprechen ihrem aktuellen Bedarf. Auf geänderte oder neue Anforderungen kann auf gesellschaftsrechtlicher Ebene flexibel reagiert werden. So erfolgten beispielsweise in jüngerer Vergangenheit Neugründungen von operativ tätigen Tochtergesellschaften, die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Holding aber auch der Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen und Beteiligungen.
Die Betätigung steht in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Ein grundsätzliches Kriterium hierfür ist, dass auf Ebene der Holding keine Verluste zu verzeichnen waren. Die operative Aufgabenerfüllung durch Tochtergesellschaften und Beteiligungen ist vielmehr im – auch steuerlichen - Querverbund zu sehen. Dessen Wirkungen könnten bei unmittelbarer Betätigung durch die Gemeinde selbst nicht genutzt werden. Die Bündelung der Finanzströme auf Holdingebene führt somit im Ergebnis zu einer Stärkung der Finanzkraft der Gemeinde.
3. Stichtagsbetrachtung
Die Tätigkeit wurde bereits vor dem 01.04.2004 ausgeübt und unterliegt damit dem gesetzlich normierten Bestandsschutz.
Zwischenergebnis:
Es liegt eine wirtschaftliche, jedoch gerechtfertigte, den gemeindlichen Verhältnissen angemessene und der Bestandsschutzregelung unterliegende Betätigung vor.
4. Übertragbarkeit
An den wesentlichen Grundzügen des SOH-Gesellschaftsvertrags wird festgehalten. Die SOH wird weiterhin als Dienstleister für die Stadt angesehen. Von ihr sollen als ausführendes Organ zudem Stadtentwicklungsziele umgesetzt werden, entsprechende Vorgaben erfolgen durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung.
Insofern wurden in den Jahren 2008 und 2009 die Aufgaben der SOH verändert, respektive ausgeweitet:
§ Die RSW Rumpenheim Süd West GmbH & Co. KG wurde auf die SOH verschmolzen; das Entwicklungskonzept wurde geändert, mit dem Bau der ersten Häuser im Gebiet „Waldheim-Süd“ wurde begonnen.
§ Die Erschließung des Hafengebiets wurde begonnen; Planungen zur Verlegung der HFG in das Hafengebiet wurden erarbeitet und harren der Umsetzung.
§ Die Sport- und Freizeit GmbH Offenbach (SFO) wurde gegründet, der Bau der Sportanlagen am Wiener Ring wurde begonnen.
§ Die Planung und Finanzierung eines neuen Stadions am Bieber Berg wurden erarbeitet und sollen umgesetzt werden.
§ Die im Zusammenhang mit der Errichtung des Polizeipräsidiums durch die Stadt Offenbach als Partner des Landes Hessen zu erbringenden Leistungen wurden auf die SOH übertragen: das Polizeipräsidium soll 2014 fertig gestellt sein.
§ Das ehemalige Gesundheitsamt wurde der SOH übertragen, um zur Nutzung als mehrsprachigem Kindergarten und Grundschule umgebaut zu werden.
§ Die SOH soll die regionale Leitstelle zur regionalen Elektromobilität werden.
Die SOH soll nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen organisiert bleiben, um ihre durch die Stadt vorgegebenen Aufgaben effizient und kostengünstig durchführen zu können. Die gewünschte Ausrichtung der Arbeitsweise dahingehend, dass die Leistungen wirtschaftlich und kunden-/bürgerorientiert erbracht werden und die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten ist, schließt in ihrer Betrachtung als kommunales Unternehmen ein, dass soziale Verantwortung wahrgenommen wird, Grundsätze nachhaltigen Wirtschaftens berücksichtigt werden und ethisches Verhalten gewährleistet ist.
Nach alldem werden Überlegungen zur Übertragung von Anteilen im Betrachtungszeitpunkt als nicht zielführend betrachtet. Vielmehr bedarf es zur Lösung der oben skizzierten Aufgaben einer Phase der Konsolidierung. In dieser wird eine Konzentration auf die bisherigen Aufgabenfelder der SOH und deren qualitative Verbesserung angestrebt. Es gilt die Kernkompetenzen der Unternehmung zu stärken.
Hieraus folgt auch, dass die zur Zeit bestehenden Mehrheitsanteile an Gesellschaften auf der operativen Ebene gehalten werden, die Aufgabenfelder und die Beteiligungsanzahl der SOH nicht weiter ausgedehnt werden sollten und Anteilsmehrheiten an Gesellschaften, die Güter der Öffentlichen Daseinsvorsorge (z.B. Strom, Wasser, Gas) produzieren, gehalten oder möglichst wiedererlangt werden sollen.
Für einzelne Beteiligungsunternehmen der SOH werden die Details im Folgenden erörtert:
1.1 Energieversorgung Offenbach AG
Andréstraße 71
63067 Offenbach
Tel.: 069 / 8060-0
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Erzeugung, Bezug, Fortleitung, Verteilung und die Lieferung von und der Handel mit elektrischer Energie, Wärme, Wasser und Gas
· Bau und Betrieb von Versorgungsanlagen zu den vorgenannten Zwecken
· Planung, Herstellung, Unterhaltung und Betrieb von Kommunikationsanlagen und -netzen
· Erbringung von Dienstleistungen und sonstigen Tätigkeiten im kommunalen, regionalen und überregionalen Bereich (z.B. Abfall- und Abwasserentsorgung, Erschließungs-, Infrastruktur- und Stadtentwicklungen, Gebäude- und Anlagenmanagement)
· Handel mit Treibstoffen
Gründung: 1980
Gesellschafter: MVV Energie AG Mannheim (48,68%),
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (48,67%),
Mitarbeiter (stimmrechtslose Vorzüge mit 2,65%).
Anteil in %
Beteiligungen des
Unternehmens: NWE Nahwärme Energiedienstleistungs GmbH 100,00
Gasversorgung Offenbach GmbH 74,90
24/7 United Billing GmbH 70,00
24/7 Metering GmbH 51,00
ABeG Abwasserbetriebsgesellschaft mbH 51,00
Cerventus Naturenergie GmbH 50,00
Main-Kinzig Entsorgungs-u. Verwertungsgesellschaft mbH 49,00
Maintal-Werke GmbH 49,00
Biokraft Naturbrennstoffe GmbH, Offenbach 49,00
24/7 Netze GmbH¹ 30,00
iwo Pellet Rhein-Main GmbH 24,90
24/7 Insurance Services GmbH 17,60
Secura Energie GmbH, Mannheim¹ 15,00
24/7 Trading GmbH¹ 12,50
Stadtwerke Langen GmbH, Langen 10,00
¹Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der MVV Energie AG.
B. Prüfung nach § 121 Abs. 7 HGO in Bezug auf die Energieversorgung Offenbach AG
Als wesentliche Minderheitsbeteiligung der SOH ist die Energieversorgung Offenbach AG nebst ihrem „Teilkonzern“ zu sehen.
Es ist von einer in Teilsparten wirtschaftlichen, jedoch im Hinblick auf den Aspekt der Daseinsvorsorge gerechtfertigten, den gemeindlichen Verhältnissen angemessenen und der Bestandsschutzregelung unterliegenden Betätigung auszugehen.
Eine Übertragung von Mehrheitsanteilen an der Gesellschaft ist bereits erfolgt. Zwischen der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH), der Kreisversorgungsbeteiligungsgesellschaft (KVBG) und der Stadtwerke Dietzenbach GmbH (SWD) als Verkäufer einerseits und der MVV Energie AG (MVV) als Käufer andererseits wurden im September 2000 die „Vereinbarungen anlässlich der Teilprivatisierung der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft (EVO)“ geschlossen. Wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarungen war ein Aktienkaufvertrag. Mit diesem Vertrag erwarb im Jahr 2000 die MVV etwas mehr als 50% der stimmberechtigten EVO-Aktien, die SOH verblieb als alleiniger Mitgesellschafter.
Grundsätzliche Ziele der Stadt Offenbach in Bezug auf die mittelbare Beteiligung sind:
· der Erhalt der Versorgungssicherheit mit Strom, Gas und qualitativ hochwertigem Wasser
· die Sicherung der EVO als selbstständiges Unternehmen
· die Weiterentwicklung der EVO
· die Sicherung der Arbeitsplätze
· die Sicherung der Wirtschaftskraft der EVO. Sie dient der Gewährleistung der für die Aktivitäten der SOH wichtigen Ausschüttungen sowie der Gewerbesteuerzahlungen und der Entrichtung der Konzessionsabgaben. In diesem Zusammenhang darf auch die umfangreiche Sponsorenaktivität der EVO nicht übersehen werden.
Die Gefährdung des Bestands des „EVO-Teilkonzernes“ ist im Hinblick auf Versorgungssicherheit und erwerbswirtschaftliche Aspekte zu vermeiden. Im wohlverstandenen Interesse beider Konsorten ist das Unternehmen gemeinschaftlich zu fördern.
Wünschenswert ist es, dass auch nach Ablauf der bis 2010 geltenden Bestimmungen des Aktienkaufvertrags die EVO unverändert weiterhin die alleinige Plattform der Gesellschafter für die Beschaffung und den Vertrieb von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme in Offenbach und Umgebung bleibt.
Das formale juristische Instrumentarium einer Minderheitsgesellschafterin zur Durchsetzung dieser Ziele ist nach Auslauf der Rechte aus dem Aktienkaufvertrag und aus den Rechten als Miteigentümer begrenzt. Unangetastet bleiben dagegen die Rechte aus der Vergabe bzw. der Verlängerung der Konzessionen.
Generell wären folgende Handlungsoptionen gegeben.
1. (Rück-) Erwerb der Aktienmehrheit (Erhöhung des Offenbacher Anteils auf 50% plus 1 Aktie)
Als erste Option zur Sicherung der Offenbacher Interessen wurde mit der Mitgesellschafterin über den Erwerb erforderlicher Aktien verhandelt. Eine Rückübereignung der Mehrheit der Aktien an die SOH wird nicht erfolgen, da die Mitgesellschafterin den Mehrheitsanteil für sich als geschäftspolitisch entscheidend ansieht.
2. Vertragsrechtliche Lösung
Eine Koppelung der Konzessionsvergabe mit anderen vertragsrechtlichen Bedingungen ist gesetzlich nicht zulässig. Zu einer einseitigen Verlängerung der Bestandsschutzrechte, d.h. ohne Gegenleistung der Stadt Offenbach war und ist die Mitgesellschafterin nicht bereit.
3. Fortsetzung der bestehenden Kooperation unter Wahrung der bestehenden Rechtspositionen
Die Stadt Offenbach ist davon überzeugt, dass als Ziele beider Aktionäre angesehen werden:
· die Sicherung und die Weiterentwicklung des Unternehmenswertes
· der Erhalt der rechtlichen Selbstständigkeit mit wesentlichen Unternehmensfunktionen in Offenbach
· die Sicherung der Arbeitsplätze
· und die Sicherung und die Weiterentwicklung der Profitabilität sowie der Dividendenausschüttung.
Es wird jedoch nicht verkannt, dass zur Erreichung der Zielsetzung nur gemeinsam mit der Mehrheitsgesellschafterin vorgegangen werden kann. Die Stadt hat die gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, um ihre Interessen zu wahren.
In diesem Zusammenhang wird zurzeit ein weiterer Verkauf von Anteilen nicht als Handlungsoption angesehen. Der Grund hierfür liegt darin, dass damit ein weiteres Schwinden der Einflussmöglichkeiten verbunden wäre und nach Ablauf der Frist zur Ausübung der „put-Option“ in Anbetracht der seinerzeitig erreichten Steuerfreistellung ein Anteilsverkauf nunmehr ökonomisch nicht in ausreichendem Maße rentierlich erscheint. Vielmehr wäre die Querfinanzierung des Stadtkonzerns gefährdet.
1.2 EEG Entwicklung Erschließung
Gebäudemanagement GmbH
Senefelderstraße 162
63069 Offenbach
Tel.: 069 / 840004-300
Fax: 069 / 840004-333
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Unternehmensgegenstand der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (EEG), deren Leistungen sachlich und räumlich im kommunalen Bereich liegen und vornehmlich der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger der Stadt Offenbach am Main dienen sollen, ist die Entwicklung von Grundstücken durch Erbringung von Beratungsleistungen und die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen, die Verwaltung und Unterhaltung von Gebäuden, Gewerbeimmobilien und anderen Immobilien sowie die Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung für Immobilien der Stadt Offenbach am Main, ihre Betriebe sowie ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsgesellschaften.
Gründung: 1995
Gesellschafter: Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (100,00 %)
Anteil in %
Beteiligungen des
Unternehmens: GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach 100,00
Hinweis:
Die Prüfungsbewertung erfolgt für die Beteiligungen, die unter den Nummern 1.2 bis einschließlich 1.11 aufgeführt sind, auf Seite 25.
1.3 ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH
Daimlerstraße 8
63071 Offenbach
Tel.: 069 / 8065-4545
Fax: 069 / 8065-3577
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Unternehmensgegenstand der ESO Offenbacher Dienstleistungs-gesellschaft mbH, deren Leistungen sachlich und räumlich im kommunalen Bereich liegen und vornehmlich der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger der Stadt Offenbach am Main dienen sollen, ist u.a.
a.) Sammlung, Transport, Verwertung und Entsorgung von Abfällen aus Haushalten, Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen sowie die Erfassung, Weiterleitung und Verwertung von Wertstoffen;
b.) Planung, Errichtung, Erwerb und Betrieb von Anlagen und sonstigen Einrichtungen sowie Betrieb von öffentlichen Anlagen und sonstigen Einrichtungen zur Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Wertstoffen;
c.) Reinigung von öffentlichen und privaten Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen;
d.) Planung und Betrieb von Friedhöfen und Krematorien.
Gründung: 2000
Gesellschafter: Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (51,00%),
Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG (49,00%).
Anteil in %
Beteiligungen des
Unternehmens: ESO Servicegesellschaft mbH Offenbach 100,00
1.4 GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach
Senefelderstraße 162
63069 Offenbach
Tel.: 069 / 840004-200
Fax: 069 / 840004-209
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Unternehmensgegenstand der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach, deren Leistungen sachlich und räumlich im kommunalen Bereich liegen und vornehmlich der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger der Stadt Offenbach am Main dienen sollen, ist die Verwaltung und Unterhaltung von Gebäuden, Gewerbeimmobilien und anderen Immobilien sowie die Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Immobilien für die Stadt Offenbach am Main, ihre Betriebe sowie ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsgesellschaften.
Gründung: 1999
Gesellschafter: EEG Entwicklung Erschließung und Gebäudemanagement GmbH (100,00%)
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
1.5 GBO Gemeinnützige Baugesellschaft
Offenbach mbH
Jacques-Offenbach-Straße 22
63069 Offenbach
Tel.: 069 / 840004-40
Fax: 069 / 840004-425
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Unternehmensgegenstand der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach mbH, deren Leistungen vornehmlich sachlich und räumlich im kommunalen Bereich liegen und in der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger der Stadt Offenbach dienen sollen, ist die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Gründung: 1921
Gesellschafter: Stadt Offenbach (6,00%),
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (94,00%).
Anteil in %
Beteiligungen des
Unternehmens: Stadthalle Offenbach Veranstaltungs GmbH 100,00
ECO Event Center GmbH Offenbach 100,00
Messe Offenbach GmbH 20,00
Mediacom Kabelservice GmbH 1,04
1.6 Main Mobil Offenbach GmbH
Hebestraße 14
63065 Offenbach
Tel.: 069 / 80058-0
Fax: 069 / 80058-311
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Unternehmensgegenstand der Main Mobil Offenbach GmbH (MMO) ist der Betrieb eines Verkehrsunternehmens zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz im Sinne der §§ 42 und 43 PBefG, die Planung, Organisation und Durchführung von Linienverkehr, die Durchführung von Fernlinien, von Ausflugs- und Reiseverkehr und die Erbringung von anderen Sonderverkehrsleistungen mittels Omnibussen und anderen, dem Personenverkehr dienenden, straßengebundenen und schienengebundenen Verkehrsmitteln.
Gründung: 2004
Gesellschafter: Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (100,00%)
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
1.7 Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG
Senefelderstraße 162
63069 Offenbach
Tel.: 069 / 840004-601
Fax: 069 / 840004-109
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme der derzeit noch im Eigentum der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) stehenden Offenbacher Hafen- und anderer Grundstücke, deren Verwaltung, die städtebauliche Entwicklung und Erschließung des Offenbacher Hafens sowie die Veräußerung der Grundstücke. Sie ist berechtigt, die Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Gründung: 2000
Gesellschafter: Komplementärin: OPG Projektverwaltungsgesellschaft mbH, Kommanditistin: Stadtwerke Offenbach Holding GmbH.
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
1.8 Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH
Hebestraße 14
63065 Offenbach
Tel.: 069 / 80058-0
Fax: 069 / 80058-311
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Unternehmensgegenstand der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH (OVB), deren Leistungen vornehmlich der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger der Stadt Offenbach am Main dienen sollen, ist der Betrieb von Verkehrseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere der Linienverkehr des in den Rhein-Main-Verkehrsverbund integrierten Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Erbringung von Sonderverkehrsleistungen in und außerhalb der Stadt Offenbach am Main mittels Omnibussen und anderen, dem Personen- und Güterverkehr dienenden Verkehrsmitteln. Unternehmensgegenstand ist außerdem die Übernahme von Service- und Dienstleistungen jeglicher Art im Zusammenhang mit Beförderung, Transport und Mobilität, insbesondere die Betreuung und Überwachung von Gebäuden und Parkeinrichtungen für die Stadt Offenbach am Main, ihre Betriebe sowie ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsgesellschaften.
Gründung: 1992
Gesellschafter: Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (100,00%),
Anteil in %
Beteiligungen des
Unternehmens: Offenbacher-Stadtinformations-Gesellschaft mbH 10,00
1.9 OPG Projektverwaltungsgesellschaft mbH
Senefelderstraße 162
63069 Offenbach
Tel.: 069 /40004-0
Fax: 069 / 40004-119
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Unternehmensgegenstand ist die Übernahme der Stellung als Verwaltungskomplementärin in Personengesellschaften, an denen die Stadt Offenbach am Main unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Gesellschaft kann ihre Leistungen auch für andere Gebietskörperschaften und deren Betriebe, Einrichtungen oder ihre unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen sowie für Verbände, Unternehmen und Privatpersonen erbringen.
Gründung: 2000 als Hafen Offenbach Verwaltungsgesellschaft GmbH gegründet und 2005 umfirmiert in OPG Projektverwaltungsgesellschaft mbH
Gesellschafter: Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (100,00 %)
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
1.10 RMN Rhein-Main Deponienachsorge GmbH
Steinmühlenweg 5
65439 Flörsheim
Tel.: 06145 / 9260-0
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Unternehmensgegenstand ist:
· die aufgrund kommunalen oder privaten Auftrags erfolgende Durchführung aller erforderlichen Nachsorgearbeiten auf Deponien
· die Planung, die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen und sonstigen Einrichtungen sowie der Betrieb öffentlicher Anlagen und sonstiger Einrichtungen, insbesondere der Deponienachsorge
· die Altlastensanierung
· die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der vorstehend genannten Unternehmensgegenstände, insbesondere die Beratung und Information über die Möglichkeit der Deponienachsorge.
Gründung: 2007
Gesellschafter: Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (33,33%),
RMD Rhein-Main Deponie GmbH (66,67%).
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
1.11 Sport und Freizeit GmbH Offenbach
Senefelderstraße 162
63069 Offenbach am Main
Telefon: 069 / 84000 - 0
Fax: 069 / 84000 - 119
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Die Projektierung und Ausarbeitung sowie ggf. Realisierung von Entwicklungsvarianten für lokale Sportplätze und für lokale zur Sportausübung geeignete Liegenschaften, insbesondere auf dem Gebiet des Breitensport, das Halten, Verwalten und ggf. der Betrieb solcher Sportstätten, die Erbringung von Vertriebs- Vermarktungs- und Serviceleistungen für solche Sportstätten sowie deren zeitweise Überlassung an Endverbraucher, insbesondere für sportliche, aber auch für kulturelle Zwecke sowie die Ausarbeitung von Umbau-, und Entwicklungsvarianten und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Stadion Bieberer Berg.
Gründung: 2008
Gesellschafter: Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (100,00%)
Beteiligung
des Unternehmens: Keine
B. Prüfung nach § 121 Abs. 7 HGO für die unter 1.2 bis 1.11 aufgeführten Unternehmungen
Im Jahr 2010 besitzt die SOH jeweils die Mehrheit an den oben aufgeführten, als wesentlich angesehenen Gesellschaften.
Die Tätigkeiten der genannten Gesellschaften sind durch den Zweck der Daseinsvorsorge gerechtfertigt. Der Gemeinwohlbelang steht jeweils im Vordergrund. Gewinnerwirtschaftung wird nicht als originärer bzw. primärer öffentlicher Zweck angesehen. Die Tätigkeiten stehen in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Es werden Deckungsbeiträge im Konzernverbund erwirtschaftet.
Die Tätigkeiten der Unternehmen wurden - mit Ausnahme der Sport und Freizeit GmbH und der RMN - bereits vor dem 01.04.2004 ausgeübt und unterliegen damit dem gesetzlich normierten Bestandsschutz.
Im Bereich der Offenbacher Verkehrs- Betriebe GmbH und damit zusammenhängend der Main Mobil Offenbach GmbH musste die Kooperation auf gesellschaftsrechtlicher Ebene mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH (VGF) letztlich aus vergaberechtlichen Gründen aufgegeben werden.
Die Gesellschaften sind nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen organisiert. Es besteht daher die Möglichkeit Anteile an der jeweiligen Unternehmung zu veräußern. An der Konzernstruktur, den jetzigen Gesellschaften und den momentan existierenden Anteilsverhältnissen wird jedoch zurzeit grundsätzlich (vgl. die Erwägungen unter 1.1) festgehalten.
Im Bereich der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH muss jedoch ab 2012 geprüft werden, ob die Weiterführung der eingegangenen Kooperation mit der Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG angestrebt werden soll, da der Gesellschaftervertrag 2014 ausläuft. Insofern sind zum gegebenen Zeitpunkt die Optionen Verlängerung der PPP, vollständige Rekommunalisierung und gegebenenfalls Verkauf weiterer Anteile einer Betrachtung zu unterziehen.
Für die GBM wird es als zielführend angesehen, die - seither erfolglose - Suche nach einem geeigneten Partner fortzusetzen.
2. Klinikum Offenbach GmbH
Starkenburgring 66
63069 Offenbach am Main
Telefon:069 / 8405-0
Fax:069 / 8405-4088
E-Mail: info@klinikum-offenbach.de
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Ziel des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere durch bedarfs- und leistungsgerechte, ambulante und stationäre Krankenversorgung im Rahmen des Hessischen Krankenhausplanes. Dieses Ziel wird verwirklicht durch die Übernahme des Betriebs des Klinikums Offenbach am Main.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Großklinikums. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den medizinischen und anderen Krankenhausberufen. Das betriebene Krankenhaus ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main und betreibt ein Ausbildungsinstitut für Pflegeberufe, eine Lehranstalt für technische Assistenten in der Medizin und eine Fort- und Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten. Sie ist berechtigt unter Beibehaltung oder Einstellung ihrer Aktivform, sich an Personengesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin oder als Kommanditistin oder nur als Verwaltungskomplementärin zu beteiligen. Ferner kann sie mit Unternehmen kooperieren und Interessensgemeinschaften eingehen.
Gründung: 2005 (Umwandlung des Eigenbetriebs in die Rechtsform GmbH)
Gesellschafter: Stadt Offenbach 100,00%
Anteil in %
Beteiligungen des
Unternehmens: OKM Offenbacher Klinik Management und Service GmbH 100,00
Senioren-Zentrum Offenbach GmbH 100,00
Zentrum für Forschungskoordination und Bildung GmbH 100,00
Klinikum Offenbach LEASING GmbH 49,00
B. Prüfung nach § 121 Abs. 7 HGO in Bezug auf die Klinikum Offenbach GmbH
1. Wirtschaftliche Betätigung
Es wird keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Gesetzes ausgeübt. Der Bereich der Ausübung erstreckt sich auf das Gebiet des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens im Sinne des § 121 Abs. 2 HGO.
2. Rechtfertigung der wirtschaftlichen Betätigung
Es bedarf nach der vorhergehenden Feststellung keiner weiteren Prüfung hinsichtlich der Rechtfertigung der Wahrnehmung der Aufgaben.
3. Stichtagsbetrachtung
Die Tätigkeit wurde bereits vor dem 01.04.2004 ausgeübt und unterläge damit auch dem gesetzlich normierten Bestandsschutz.
Zwischenergebnis:
Es liegt keine wirtschaftliche Betätigung im Sinne der Gemeindeordnung vor.
4. Übertragbarkeit
Aufgrund der Verneinung der Erfüllung der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO bedarf es keiner weiteren Prüfung.
Hinsichtlich des „Teilkonzerns“ Klinikum, d.h. unter Einbeziehung der Tochtergesellschaften, sieht die Gesellschafterin Stadt Offenbach jedoch akuten Handlungsbedarf. Zwar soll das Klinikum als Krankenhaus der Maximalversorgung unter Sicherstellung der Patientengrundversorgung im bisherigen Umfang grundsätzlich in kommunaler Trägerschaft verbleiben. Aufgrund der finanziellen Entwicklung der Gesellschaft bedarf es jedoch geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung einer langfristig erfolgreichen Sanierung.
Auf gesellschaftsrechtlicher Ebene wird daher die Einbeziehung des Klinikums und seiner Töchter in einen kommunalen Verbund erwogen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat bereits beschlossen, die Möglichkeiten einer engen Kooperation bis hin zu einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung mit anderen kommunalen Krankenhäusern prüfen zu lassen.
Es wurde der Prüfung der Option zugestimmt, dass die Klinikum Offenbach GmbH und als geeignet erachtete Partner sowie alle Gesellschaften, bei denen diese juristischen Personen die Mehrheit halten, in einer Holding zusammengeführt werden. Die Klinikum Offenbach GmbH soll in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem avisierten Partner alle notwendigen Schritte einschließlich der erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Klärungen in die Wege leiten, die unterschiedlichen Varianten der Kooperationen den zur Entscheidung berufenen Gremien vorstellen und eine Empfehlung zur Beschlussfassung unterbreiten.
Die mögliche Erweiterung dieser Holding um weitere geeignete „kommunale Krankenhäuser“ wäre vorzusehen.
Die Erwägung einer interkommunalen Kooperation beruht auf folgenden Feststellungen:
Langfristig werden sich die kommunalen Großkrankenhäuser am Markt nur im Verbund behaupten können. Sowohl auf Ebene der hessischen Krankenhäuser als auch im Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit bestehen daher fortwährende Bestrebungen, durch die Verbindung von Krankenhäusern fachlich und wirtschaftlich konkurrenzfähige Einheiten zu schaffen.
In Erweiterung schon bestehender Kooperationen bzw. durch Begründung neuer Kooperationen kann gerade auch in medizinischen Bereichen die Zusammenarbeit weiter intensiviert werden, um Synergieeffekte zu nutzen, Leistungen zu konzentrieren und somit die optimalen Voraussetzungen zur hoch qualifizierten Leistungserbringung dauerhaft zu erhalten.
Ziel einer Kooperation ist immer die qualitativ herausragende und zugleich wirtschaftliche Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der direkten und indirekten Patientenversorgung, sowohl für den ambulanten, als auch für den stationären Bereich. Kooperationen können sich neben der medizinischen Seite auch auf die Bereiche der versorgenden Leistungen, Bildung und Managementdienstleistungen beziehen.
Eine strategische Neuausrichtung im Verbund mit anderen Krankenhäusern führt zu einer langfristigen Stärkung der beteiligten Unternehmen und mithin sowohl zu einer Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit hoch qualifizierten medizinischen Leistungen, als auch zu einer Sicherung der Arbeitsplätze in der Region.
Die enge Kooperation von Kliniken in kommunaler Trägerschaft ist der verbleibende Weg, um die zukünftigen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten auch weiterhin als Krankenhaus der Maximalversorgung in öffentlicher Trägerschaft gestalten zu können.
Durch eine enge Vernetzung bis hin zu einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung von verschiedenen Häusern können erhebliche Synergiepotenziale realisiert werden. Sie setzen sich aus Mehrerlös- und Einsparpotentialen zusammen. Für die Bevölkerung kann durch eine angestrebte Kooperation aufgrund einer Angebotserweiterung bzw. einer wohnortnahen Zugangsmöglichkeit zu speziellen medizinischen Angeboten die medizinische Versorgung verbessert werden.
Die angestrebte enge Vernetzung von Krankenhäusern ist in unterschiedlichen Varianten vorstellbar. In Betracht kommen Kooperationsverträge, eine gemeinsame Managementgesellschaft oder eine „echte“ gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Für einzelne Beteiligungsunternehmen der KliO GmbH bedeutet dies im Detail Folgendes:
2.1 Gourmet-Werkstatt
Rhein-Main-Wetterau GmbH
Auf dem Schützenrain 2-6
61231 Bad Nauheim
Telefon:06032 / 92671-101
Fax:06032 / 92671-103
E-Mail: titus.kinzler@gourmet-werkstatt.de
Gegenstand des
Unternehmens: Die Speisenversorgung von Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, vorzugsweise der öffentlichen Hand, d. h. Produktion, Vertrieb und alle damit im Zusammenhang stehenden hauswirtschaftlichen und logistischen Dienstleistungen im Rhein-Main-Wetterau Gebiet. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen treffen, die dem vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich und förderlich sind. Sie kann sich hierbei, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, anderer Unternehmen bedienen sowie an ähnlichen oder anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder erwerben. Ziel der Gesellschaft ist die Durchführung ihrer Aufgaben auf hohem fachlichem Niveau zu angemessenen Preisen. Die Gesellschaft verpflichtet sich zu ständiger Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Leistungsfähigkeit der von ihr betriebenen Einrichtungen, um den Veränderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Die Gesellschaft arbeitet mit anderen, vornehmlich kommunalen Trägern zusammen und nutzt die sich aus der Zusammenarbeit ergebenden Möglichkeiten zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit konsequent und nachhaltig aus. Dies beinhaltet in geeigneten Fällen auch die Übertragung von Aufgaben auf andere, ggf. gemeinsam betriebene Einrichtungen.
Gründung: 2007
Gesellschafter: Gesundheitszentrum Wetterau gemeinnützige GmbH, Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Bürgerhospital Friedberg, Kreiskrankenhaus Schotten-Gedern, Friedberg 51,00%,
OKM Klinik Management und Service GmbH 49,00 %.
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
Hinweis:
Die Prüfungsbewertung erfolgt für die Beteiligungen, die unter den Nummern 2.1 bis einschließlich 2.7 aufgeführt sind, auf Seite 36.
2.2. Klinikum Offenbach Leasing GmbH
Starkenburgring 66
63069 Offenbach am Main
Telefon:069 / 8405 - 4801
Fax:069 / 8405 - 4803
E-Mail: Geschaeftsfuehrung@leasing-offenbach.de
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Gegenstand der Gesellschaft ist die auf Dauer angelegte selbstlose Förderung der Allgemeinheit, insbesondere die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung und Handicaps in Arbeit. Um diesen Zweck zu erreichen, wird die Gesellschaft den Handel mit mobilen, insbesondere medizintechnischen Gegenständen betreiben. Dabei ist die Gesellschaft berechtigt, bezüglich des Erwerbs der benötigten Gegenstände Leasingverpflichtungen einzugehen, andererseits aber auch mit ihren Abnehmern Leasinggeschäfte zu vereinbaren.
Die Gesellschaft kann Mitglied oder Teilhaberin in geeigneten Organisationen werden, die den genannten Zielen mittelbar oder unmittelbar dienen. Sie ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- oder Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten. Sie ist berechtigt unter Beibehaltung oder Einstellung ihrer Aktivform, sich an Personengesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin oder als Kommanditistin oder nur als Verwaltungskomplementärin zu beteiligen. Ferner kann sie mit Unternehmen kooperieren und Interessengemeinschaften eingehen und ist befugt, andere geeignete Organisationen zu gründen und zu betreiben.
Gründung: 2006
Gesellschafter: Herr Götz Kalapisch 51,00%,
Klinikum Offenbach GmbH 49,00%.
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
2.3 Offenbacher Klinik Management
und Service GmbH
Starkenburgring 66
63069 Offenbach am Main
Telefon:069 / 8405 - 3035
Fax:069 / 8405 - 3374
E-Mail: info@okm-offenbach.de
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im öffentlichen Krankenhausbereich, insbesondere bei den von dem Krankenhausbetreiber Klinikum Offenbach GmbH betriebenen Kliniken in Offenbach am Main und den organisatorisch damit verbundenen Einrichtungen, auch soweit sie nicht zum öffentlichen Krankenhausbereich gehören. Zu diesen Dienstleistungen gehören die Führung des Betriebes im Namen, nach Anweisung und für die Rechnung des Krankenhausbetreibers in allen Bereichen außer der unmittelbaren medizinischen Versorgung und Pflege. Außerdem die Erbringung aller in einem öffentlichen Krankenhaus anfallenden Leistungen im eigenen Namen. Dazu gehören insbesondere auch Pflegeleistungen und medizinische Leistungen in Kliniken anderer Betreiber oder die Übernahme der Betreibung im Bereich von Wirtschaftsbetrieben im eigenen Namen und für die eigene Rechnung sowie die Anschaffung und Nutzung von Gerätschaften in
diesem Bereich.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen.
Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten.
Gründung: 2000
Gesellschafter: Klinikum Offenbach GmbH 100,00% (Einlage / Stammkapital: 25.000,00 €)
Anteil in %
Beteiligungen des
Unternehmens: OKM Catering Service GmbH 100,00
Rhein- Main Versorgungszentrum GmbH 100,00
Gourmet-Werkstatt Rhein-Main Wetterau GmbH 49,00
2.4 OKM Catering Service GmbH
Starkenburgring 66
63069 Offenbach am Main
Telefon: 069 / 8405 3035
Fax: 069 / 8405 3374
E-mail: info@okm-offenbach.de
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und de Vertrieb von Speisen.
Gründung: 09.08.2007
Gesellschafter: OKM Offenbacher Klinik- Management und Service GmbH (100,00%)
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
2.5 Rhein-Main Versorgungszentrum GmbH
Starkenburgring 66
63069 Offenbach am Main
Tel.: 069 / 8405 3035
Fax: 069 / 8405 3374
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Der Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen für Krankenhäuser, Altenheime und ähnliche Einrichtungen, insbesondere Logistikdienstleistungen, Sterilisationsarbeiten, Vorhaltung von Prothesen sowie der Einkauf und die Lieferung von Waren der von Krankenhäusern nachgefragten Art.
Gründung: 09.08.2007
Gesellschafter: OKM Offenbacher Klinik- Management und Service GmbH (100,00%)
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
2.6 Senioren Zentrum Offenbach
„Am Hessenring“ GmbH
Elisabethenstraße 51
63071 Offenbach am Main
Telefon:069 / 8065 5555
Fax:069 / 8065 5549
E-Mail: info@senioren-zentrum-of.de
A.Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung und die praktische Durchführung der Altenhilfe. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den gemeinnützigen Betrieb des Hauses der Pflege (einschließlich Tagespflegeheim) und der staatlich anerkannten Lehranstalt für Altenpflege und den damit typischerweise bei gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zwecken dienenden verbundenen Pflegeheimen und Lehranstalten.
Gründung: 1996
Gesellschafter: Klinikum Offenbach GmbH 100,00%
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
2.7 Zentrum für Forschungskoordination
und Bildung GmbH
Starkenburgring 66
63069 Offenbach am Main
Telefon:069 / 8405 - 4801
Fax:069 / 8405 - 4803
E-Mail: info@zfb-offenbach.de
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Koordination von klinischen Forschungsleistungen und begleitenden Dienstleistungen auf dem Gebiet klinischer Forschung in Krankenhäusern, die Koordination klinischer Studien, die von gesellschaftsfremden Ärzten in eigener Verantwortung durchgeführt werden, das Akquirieren finanzieller Mittel für die vorstehend bezeichneten (Forschungs-)Aktivitäten sowie – jeweils soweit hierfür besondere Genehmigungen nicht erforderlich sind und jeweils beschränkt auf den Gesundheitsbereich – die Erbringung eigener betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungsleistungen auf den Gebieten Logistik und Informationstechnologie, Organisation, Management und Durchführung von Konferenzveranstaltungen sowie Organisation und Management von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann unter ihrer oder unter anderer Firma Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben und/oder Vertretungen von solchen übernehmen und wieder aufgeben. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen und solche auflösen.
Gründung: 2006
Gesellschafter: Klinikum Offenbach GmbH 100,00%
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
B. Prüfung nach § 121 Abs. 7 HGO für die unter 2.1 bis 2.7 aufgeführten Unternehmungen
Im Jahr 2010 besitzt die Klinikum Offenbach GmbH jeweils die Mehrheit an den oben aufgeführten Unternehmungen, ausgenommen die Klinikum Offenbach Leasing GmbH und die Gourmet-Werkstatt Rhein-Main-Wetterau GmbH.
Die Tätigkeiten der oben aufgeführten Gesellschaften sind, auch in Anbetracht des Charakters als Annextätigkeiten mit wirtschaftlichem Bezug, durch den Zweck der Daseinsvorsorge gerechtfertigt. Der Gemeinwohlbelang steht jeweils im Vordergrund, Gewinnerwirtschaftung wird nicht als originärer bzw. primärer öffentlicher Zweck angesehen. Die Tätigkeiten stehen in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Es werden Deckungsbeiträge im Konzernverbund erwirtschaftet.
Die Tätigkeiten der Seniorenzentrum Offenbach GmbH und der OKM Offenbacher Klinik Management und Service GmbH wurden bereits vor dem 01.04.2004 ausgeübt und unterliegen damit dem gesetzlich normierten Bestandsschutz.
Die Gesellschaften sind nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen organisiert. Es besteht daher die Möglichkeit Anteile an der jeweiligen Unternehmung zu veräußern. An der Konzernstruktur unter Einbeziehung der „Tochtergesellschaften“ und den momentan existierenden Anteilsverhältnissen wird zwar grundsätzlich (vgl. 2.) festgehalten, jedoch können sich wesentliche Änderungen im Rahmen der aktuellen Prüfung „Kooperationen“, welche durch die Stadtverordnetenversammlung befürwortet wurde, ergeben. Mit entsprechenden Beschlussvorlagen an das zur Entscheidung berufene Gremium ist bis Herbst 2010 zu rechnen.
Im Bereich der Rhein-Main Versorgungszentrum GmbH konnte die Gewinnung weiterer Partner bereits erfolgreich angestoßen werden. Neben der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH haben auch das Städtische Klinikum Frankfurt am Main – Höchst und die Dr. Horst-Schmidt-Kliniken GmbH in Wiesbaden eine Beteiligung am Versorgungszentrum avisiert. Geplant ist sowohl die Übernahme und Abgabe von Gesellschaftsanteilen, als auch der Abschluss langfristiger Dienstleistungsverträge. Zielsetzung bleibt primär jedoch die Schaffung eines kommunal geprägten Verbundes.
3. Lokale Nahverkehrsorganisation Offenbach GmbH
Hebestraße 14
63065 Offenbach
Tel.: 069 / 80058-810
Fax: 069 / 80058-811
E-Mail: info@lno-of.de
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Aufgaben der Stadt Offenbach als Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach den §§ 5, 7 ÖPNVG, soweit diese Aufgaben von der Stadt Offenbach an die LNO übertragen wurden.
Gründung: 2006
Gesellschafter: Stadt Offenbach am Main (100,00%)
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
B. Prüfung nach § 121 Abs. 7 HGO in Bezug auf die Lokale Nahverkehrsorganisation Offenbach GmbH
1. Wirtschaftliche Betätigung
Die Stadt Offenbach ist gemäß § 5 des Hessischen ÖPNV-Gesetzes Aufgabenträgerin des öffentlichen Personennahverkehrs. Ihr obliegt als Aufgabe der Daseinsvorsorge die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, sie hat die Voraussetzungen für dessen Durchführung zu schaffen.
Zur Erfüllung dieses Zweckes hat die Stadt die LNO mit der Wahrnehmung der in ihre Zuständigkeit fallenden Aufgaben im ÖPNV betraut und sie mit der Ausübung ihrer in diesem Aufgabenbereich bestehenden hoheitlichen Befugnisse in eigenem Namen beliehen.
Es ist keine wirtschaftliche Betätigung im Sinne der Gemeindeordnung gegeben, da die Gemeinde zur Ausübung der Tätigkeiten gesetzlich verpflichtet ist.
2. Rechtfertigung der wirtschaftlichen Betätigung
3. Stichtagsbetrachtung
Eine wirtschaftliche Betätigung liegt nicht vor, die Prüfungsschritte können daher entfallen.
Zwischenergebnis:
Es liegt keine wirtschaftliche Betätigung vor.
4. Übertragbarkeit
Die Aufgaben der LNO GmbH haben hoheitlichen Charakter. Die Gründung der Gesellschaft erfolgte aufgrund der gesetzlichen Notwendigkeit der strikten Trennung zwischen Ersteller- und Bestellerfunktion im ÖPNV.
Aufgrund der Verneinung der Erfüllung der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO bedarf es keiner weiteren Prüfung.
4. Gemeinnützige Offenbacher Ausbildungs-
und Beschäftigungsgesellschaft mbH
Kaiserstraße 66
63075 Offenbach am Main
Telefon:069 / 986488-0
Fax:069 / 862297
E-Mail: kontakt@goab.de
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie sozialpädagogische Betreuung von jugendlichen Arbeitslosen, erwachsenen Langzeitarbeitslosen und Behinderten, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen und die unmittelbar vom Ausgliederungsprozess aus dem Erwerbsleben und / oder dem Sozialversicherungssystem betroffen sind.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten und sonstiger beruflicher Qualifikationen, sozialpädagogische Betreuung, arbeitstherapeutische Beschäftigung und Reintegrationshilfen, Aufbau und Betrieb von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von Behinderten dienen.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Gründung: 1985
Gesellschafter: Stadt Offenbach 98,00% (Einlage / Stammkapital: 25.053,30 €),
Paritätisches Bildungswerk Hessen e.V. 2,00 % (511,30 €).
Anteil in %
Beteiligungen des
Unternehmens: AVR Anbieterverbund Recycling GmbH 16,67
B. Prüfung nach § 121 Abs. 7 HGO in Bezug auf die Gemeinnützige Offenbacher Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH
1. Wirtschaftliche Betätigung
Die GOAB übt Tätigkeiten auf den Gebieten des Bildungs- und Sozialwesens aus. Es ist daher keine wirtschaftliche Betätigung im Sinne der Gemeindeordnung gegeben.
2. Rechtfertigung der wirtschaftlichen Betätigung
3. Stichtagsbetrachtung
Eine wirtschaftliche Betätigung liegt nicht vor, die Prüfungsschritte können daher entfallen.
Zwischenergebnis:
Es liegt keine wirtschaftliche Betätigung vor.
4. Übertragbarkeit
Aufgrund der Verneinung der Erfüllung der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO bedarf es keiner weiteren Prüfung.
5. Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH
Salzgäßchen 1
63065 Offenbach am Main
Telefon: 069 / 80 65 -20 52, - 29 46
Fax: 069 / 80 65 - 31 99
E-Mail: info@ofinfocenter.de
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Gegenstand der errichteten Gesellschaft sind gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr in Offenbach am Main, insbesondere der Betrieb einer Tourismusinformation, Durchführung von Maßnahmen der Stadtwerbung, die Vermarktung öffentlicher Flächen für Reklamezwecke, die Förderung und Durchführung von kommunalen Veranstaltungen und Festen, insbesondere solche, die für die Stadt Offenbach am Main imagefördernd sind, der Nachweis von Übernachtungsmöglichkeiten in Offenbach am Main sowie der Verkauf von Eintrittskarten für kommunale und andere Kulturveranstaltungen.
Gründung: 1999
Gesellschafter: Stadt Offenbach (Einlage/Stammkapital 32.900,00 €),
Städt, Sparkasse Offenbach (13.000,00 €),
Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH (5.100,00 €).
Anteil in %
Beteiligung
des Unternehmens: Frankfurt Ticket Rhein Main GmbH 3,00
B. Prüfung nach § 121 Abs. 7 HGO in Bezug auf die Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH
1. Wirtschaftliche Betätigung
Die OSG übt, wie dem Unternehmensgegenstand zu entnehmen ist, wirtschaftliche Tätigkeiten aus. Das Aufgabenspektrum unterliegt im Wesentlichen nicht dem Katalog des § 121 Abs. 2 HGO.
2. Rechtfertigung der wirtschaftlichen Betätigung
Vor dem Hintergrund der „Öffentlichkeitsarbeit“, „Imageförderung“ und „Marketing“ verbunden mit der Funktion einer „Anlaufstelle“ unter Bereitstellung von Serviceleistungen wird ein die Betätigung rechtfertigender öffentlicher Zweck gesehen. Mit Annextätigkeiten verbundene Einnahmen sind zu verzeichnen, jedoch ist die originäre Zielsetzung der Gesellschaft nicht in Gewinnerwirtschaftung zu sehen.
Die Betätigung folgt dem Bedarf der Gemeinde, sie steht in angemessenem Verhältnis zu deren Leistungsfähigkeit. Indikator hierfür ist, dass geringe Jahresüberschüsse erzielt wurden.
3. Stichtagsbetrachtung
Die Betätigung wurde bereits vor dem gesetzlich festgelegten Stichtag ausgeübt und unterliegt daher dem Bestandsschutz.
Zwischenergebnis:
Es liegt eine wirtschaftliche, jedoch zu rechtfertigende und dem Bestandsschutz unterliegende Tätigkeit vor.
4. Übertragbarkeit
Am Stammkapital der Gesellschaft ist die Stadt unmittelbar zu 65% beteiligt. Mitgesellschafter sind die Städtische Sparkasse Offenbach am Main (25%) und die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH (10%). Im Hinblick auf die im kommunalen Interesse ausgeübte Tätigkeit und der mit der Zusammenarbeit mit den Mitgesellschaftern bereits begründeten Synergien erscheint zum Betrachtungszeitpunkt eine weitere Übertragung von Anteilen nicht zielführend.
6. MainArbeit GmbH
Domstraße 72
63065 Offenbach am Main
Telefon: 069 / 244 501 0
Fax: 069 / 244 501 910 214
E-Mail: mainarbeit-info@offenbach.de
A. Allgemeiner Teil
Gegenstand des
Unternehmens: Wahrnehmung von Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende, soweit diese den Gesellschaftern gem. SGB II obliegen und die der Gesellschaft rechtlich vertraglich übertragen werden, sofern die Übertragung rechtlich zulässig ist. Durch die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Gesellschaft entstehende Kosten werden entsprechend einer gesondert zu treffenden Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, einem oder beiden Gesellschaftern auferlegt. Eine Kostenübernahme durch die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 44 b SGB II. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen, sowie sich an Unternehmen mit den gleichen Gesellschaftszwecken beteiligen.
Gründung: 13.12.2004
Gesellschafter: Stadt Offenbach 51,00% (Einlage / Stammkapital: 12.750,00 €),
Agentur für Arbeit Offenbach 49,00% (12.250,00 €).
Beteiligungen des
Unternehmens: Keine
B. Prüfung nach § 121 Abs. 7 HGO in Bezug auf die MainArbeit GmbH
1. Wirtschaftliche Betätigung
Die Mainarbeit übt Tätigkeiten auf dem Gebiet des Sozialwesens aus. Es ist daher keine wirtschaftliche Betätigung im Sinne der Gemeindeordnung gegeben.
2. Rechtfertigung der wirtschaftlichen Betätigung
3. Stichtagsbetrachtung
Eine wirtschaftliche Betätigung liegt nicht vor, die Prüfungsschritte können daher entfallen.
Zwischenergebnis:
Es liegt keine wirtschaftliche Betätigung vor.
4. Übertragbarkeit
Aufgrund der Verneinung der Erfüllung der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO bedarf es keiner weiteren Prüfung.