Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.10.2010
Eing. Dat. 20.10.2010
Nr. 636
Überprüfung der energetischen Effizienz kürzlich abgeschlossener Sanierungen
und Neubauten
Antrag CDU vom 20.10.2010, DS I (A) 636
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, in wie weit bereits abgeschlossene Neubauten und Sanierungsmaßnahmen seitens der Stadt Offenbach oder ihrer Gesellschaften dem erwarteten Erfolg im Hinblick auf Senkung des Energieverbrauches gerecht werden.
Hierzu soll ein Vergleich angestellt werden zwischen Verbrauchsdaten vor und nach der energetischen Sanierung und in wie fern diese dem geplanten Maßnahmenkatalog und den dort beschriebenen Einsparungsmöglichkeiten entspricht.
Begründung:
Da die Berechnungsverfahren nach EnEV für Wärmeschutz im Wesentlichen auf dem Verfahren nach Glaser basieren und die Berechnungsgrundlagen nach Laborbedingungen formuliert wurden, welche die bauphysikalische Realität im Gesamten nicht erfassen können, hält es die antragstellende Fraktion für notwendig, aufgrund der noch ausstehenden Sanierungsplanungen (bes. Schulbausanierungs-programm) bezüglich bereits durchgeführter Maßnahmen eine Zwischenbilanz der Wirksamkeit zu ziehen.
Da in den Wärmeschutznachweisen gewisse Bedarfsänderungen prognostiziert werden, sollte die Stadt Offenbach anhand bisher vollzogenen, in diesem Sinne bewertbare Maßnahmen überprüfen, ob die prognostizierten Verbesserungen sich mit mittlerweile nachvollziehbaren Verbrauchswerten decken. Bewertbar wären in erster Linie kompakte Gebäude, die ohne Anbauten oder Erweiterungen umfänglich energetisch saniert wurden.
Bei einer nicht eingetretenen Verbesserung ist seitens der Stadt Offenbach zu prüfen, ob ein handwerklicher Fehler bei der Ausführung unterlief (z.B. Feuchtigkeit in Dämmschichten durch unsachgemäße Abdichtungen und Abläufe), eine fehlerhafte Wärmeschutzberechnung vorlag, oder unwirksame Baustoffe verwendet wurden (z.B. zu große und somit technisch unwirksame Dammstärken, feuchteempfindliches Material).
Des Weiteren ist dann zu klären, in wie weit in solchen Fällen Gewährleistung seitens der ausführenden Firmen besteht und einzufordern ist und durch welche Maßnahmen (andere Baustoffe, Optimierung der Heizungsanlagen) gewünschte Einsparungen zu erreichen sind, um sie für die kommenden Projekte anzuwenden.