Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003
Neue Straßenbeleuchtung in der Wilhelmstraße von Bleichstraße bis Bismarckstraße
hier: Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 103/03 vom 23.04.2003, DS I (A) 488
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP und gegen die Stimmen der REP wie folgt:
Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBI. l, S. 434), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 f) Ziff.1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für den Umbau der Straßenbeleuchtung die Wilhelmstraße von Bleichstraße bis Bismarckstraße als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 23.05.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung