Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011
20. Evaluierung der Telefonkosten für die Stadtverwaltung und die Fraktionen
Antrag Piraten vom 03.06.2011, 16/DS-I(A)0038
Änderungsantrag Piraten vom 14.06.2011, 16/DS-I(A)0038/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt keinen der zu diesem TOP vorliegenden Anträge.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
16/DS-I(A)0038/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kämmerei der Stadtverwaltung Offenbach wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,
1. wann der nächstmögliche Kündigungstermin des Vertrags mit der EVO für die Erbringung der Kommunikationsdienstleistungen für die Stadt Offenbach und die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung ist.
2. ob es möglich ist, die Einzelpreise in dem Vertrag an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen.
Des Weiteren wird die Kämmerei beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine erneute Ausschreibung für die Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen für die Stadtverwaltung und die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zum nächsten wirtschaftlich sinnvollen Zeitpunkt durchzuführen.
16/DS-I(A)0038
Die antragstellende Fraktion zieht nach Ablehnung von 16/DS-I(A)0038/1 ihren folgenden Ursprungsantrag zurück:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kämmerei der Stadtverwaltung Offenbach wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,
1. Wann der nächstmöglicher Kündigungstermin in dem Vertrag mit der EVO für die
Erbringung der Kommunikationsdienstleistungen für die Stadt Offenbach und die
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung ist.
2. Zu prüfen, ob es möglich ist, die Einzelpreise in dem Vertrag an die aktuellen
Marktbedingungen anzupassen.
3. Alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine erneute Ausschreibung für die
Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen für die Stadtverwaltung und
die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zum nächsten wirtschaftlich
sinnvollen Zeitpunkt durchzuführen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 21.06.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung