Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011
20. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 636 - Photovoltaikanlage Schneckenberg - Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 263/2011 (Dez. I, Ämter 62 u.60) vom 14.09.2011,
2011-16/DS-I(A)0072
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Das mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
27.01.2011 eingeleitete Bebauungsplanverfahren soll nunmehr als vorhabenbe-
zogenes Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB weiterbetrieben werden.
2. Der Magistrat wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag bzw. Durchfüh-
rungsvertrag zum Vorhaben mit der Rhein-Main-Deponienachsorge GmbH
(RMN GmbH) als Vorhabenträgerin vorzubereiten.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.636 (Anlagen 2, 3
und 4, jeweils in der Fassung vom 05.09.2011) für den südlichen Bereich des
Schneckenberges, Teilbereich des Flurstücks mit der Katasterbezeichnung Ge-
markung Bürgel, Flur 15, Nr. 2/5 sowie die dazugehörige Begründung mit Um-
weltbericht (Anlage 5, Fassung vom 05.09.2011) werden zum Zweck der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4
Abs. 2 BauGB gebilligt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 30.09.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung