Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-II(A)0023Ausgegeben am 20.04.2012
Eing. Dat. 19.04.2012
Spielmöglichkeiten schaffen
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011,
2011-16/DS-I(A)0076
dazu: Magistratsvorlage Nr. 120/12 (Dez. IV, Amt 40) vom 18.04.2012
Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. außerhalb der Unterrichtszeiten die Öffnung aller als Spielflächen geeigneten
Schulhöfe herbeizuführen;
2. zu prüfen und zu berichten, wie Haus- und Grundeigentümerinnen und
–eigentümer dabei unterstützt werden können, geeignete Innenhöfe und
Brachflächen als Spielflächen nutzbar zu machen.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Zu 1.
In der beigefügten Tabelle (Anlage 1) sind die zur Öffnung geeigneten Schulhöfe und die frühestmöglichen Öffnungszeiten genannt.
Die Öffnung der Schulhöfe impliziert, dass Schließzeiten eingeführt und die Tore dann geschlossen werden. Die Schließzeit wird auf 21.00 Uhr festgesetzt. Eine Kontrolle und Säuberung vor dem allgemeinen Schulbeginn ist als Gelingensbedingung erforderlich und muss bei der GBM gesondert beauftragt werden. Die gewünschte Öffnung kann dann realisiert werden, wenn die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden können.
Kostenschätzung
Schilder (20 Schulen einmalig) ca. 5.950 €
Schließdienst Schulhöfe um 21.00 Uhr
(1.500 €/Monat) ca. 21.200 €
Schulhofkontrolle und ggf. Reinigung
(20 Schulen, 251 Tage, je Schule 0,75 Std. á 30 €) ca. 135.000 €
„Vandalismus“budget ca. 25.000 €
ca. 187.150 €
Die Kosten für die Schilder fallen einmalig an. Die restlichen 181.200 € sind jährlich bereitzustellen. Die Kostenschätzung basiert auf Angaben der GBM.
Folgende Ge- und Verbote sollten gelten:
· Schulhof geöffnet: Montag-Freitag von „Beginn laut Anlage 1“ bis 21.00 Uhr
· Für Kinder bis 14 Jahre
· Fußballspielen nur mit Softbällen
Untersagt ist:
· Klettern auf Bäumen
· Mitführen von Hunden
· Benutzung von Tonwiedergabegeräten
· Rad- und Skateboardfahren kann zur gegenseitigen Gefährdung führen und ist deshalb zu unterlassen
Die Öffnung an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen ist aus Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn und der zusätzlich anfallenden Betreuungskosten momentan nicht möglich.
Durch Dezernat IV wird der Beschluss zur Mittelbereitstellung und Beauftragung der GBM vorbereitet, wenn das vorgeschlagene Vorgehen grundsätzlich Konsens findet. Amt 60 ist zu beauftragen, die zusätzlichen Dienstleistungen (Beschilderung, später Schließdienst, Schulhofkontrolle und ggf. Reinigung) in den Rahmendienstleistungsvertrag zwischen ESO Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main und der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach aufzunehmen und mit den entsprechenden Verhandlungen zu beginnen.
Zu Punkt 2:
Dieser Punkt wird durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement gesondert beantwortet werden (Nachrichtlich: siehe 2011-16/DS-II(A)0022).
Anlage