Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0100Ausgegeben am 29.09.2011
Eing. Dat. 15.09.2011
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2012
Antrag Magistratsvorlage Nr. 257/11 (Dez. III, Amt 20) vom 14.09.2011
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Haushaltssatzung 2012 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2012
und der Stellenplan für das Jahr 2012 festgesetzt. Die Personalaufwendungen in
Zeile 11 des Ergebnisplans 2012 werden auf 55,7 Mio. € festgesetzt, da die
Auszahlung einer rückwirkenden Gehaltserhöhung für die Jahre 2010 und 2011 im
Haushaltsplan 2012 nicht vorgesehen wird.
2. Das beigefügte Investitionsprogramm 2012 für die Jahre 2011 bis 2015 wird
beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.
Begründung:
Nach § 114d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114a HGO i.V. mit § 1 GemHVO Doppik), ein.
Das Investitionsprogramm ist nach § 114h HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Der anliegende Entwurf wird in der Position Personalkosten noch geändert werden. Die ursprünglich für rückwirkende Gehaltserhöhungen genannten Mittel für 2010 und 2011 (für die Jahre 2010 773.000 € und 2011 851.000 €) werden aus dem Haushaltsplanentwurf wieder herausgenommen. Der den Stadtverordneten vorgelegte Entwurf wird entsprechend geändert. Aus technischen Gründen ist eine untersachkontoscharfe Aufgliederung und entsprechende Änderung des Haushaltsentwurfs 2012 erst nach Eingabe der Unterlagen in den Magistrat möglich.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
Anlagen