Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011
11. Offenbacher "Stadtkonzern" Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
hier: OSG Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft mbH - Kauf eines von der OVB Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH gehaltenen Anteils durch die SOH (Grundsatzbeschluss)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 283/11 (Dez. III, Amt 20) vom 28.09.2011,
2011-16/DS-I(A)0082
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem Kauf des von der OVB Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH
gehaltenen GmbH-Geschäftsanteils von 10 % an der OSG Offenbacher-
Stadtinformation-Gesellschaft mbH durch die SOH, zum Nominalwert von
5.100,-- EURO, mit Wirkung zum 31.12.2011, 24:00 Uhr / 01.01.2012, 0:00 Uhr,
wird zugestimmt.
2. Dem Abschluss des hierfür notwendigen Kauf- und Abtretungsvertrages
(vgl. Anlage 1) wird zugestimmt.
3. Die Stadt Offenbach am Main verzichtet auf die Ausübung des ihr
zustehenden Vorkaufsrechtes für den unter Ziffer 1 bezeichneten
Geschäftsanteil.
4. § 5 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages der OSG Offenbacher-Stadtinformation-
Gesellschaft mbH entfällt vollständig und wird als § 5 Nr. 1 bis 3 neu
gefasst; § 10 Nr. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages wird dahingehend
geändert, dass statt der OVB nun die SOH ein Entsendungsrecht für ein
Aufsichtsratsmitglied hat (vgl. Anlage 2 und 3).
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 11.11.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung