Anlage - Synopse –
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Stand 16.08.2011 NEU |
Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung
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4. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung
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§ 1 Gebührenpflicht
Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in Offenbach am Main werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung für die in ihr bzw. in der jeweils geltenden Friedhofsordnung bezeichneten Leistungen erhoben. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung.
§ 3 Leistungen
1. Erdbestattungen
a) Erdbestattungen in einem Dauer-
b) Erdbestattungen in einem Reihen-
c) Erdbestattungen in einem Kinderreihengrab bei Sarggröße bis 1m d) Erdbestattungen in einem Dauergrab mit Grabhüllensystem € 2.340,00
2. Urnenbeisetzungen (ohne Kremation)
a) Beisetzung in einem Dauer-
b) Beisetzung in einem Reihen-
c) Beisetzung in einem Kolum-
d) Beisetzung in einem Kolum-
e) Beisetzung in einer Baumgrab- f) Beisetzung in einem Urnenrasendauergrab € 620,00 g) Beisetzung in einem anonymen Urneneinzelgrab € 559,00
3. Urnenbeisetzungen (ohne Kremation) in einer anonymen Urnensammelgrab- 4. Für die Bestattung auf den jüdischen Friedhöfen und dem islamischen Gräberfeld gelten die gleichen Gebühren wie unter 1. 5. Für Bestattungen an einem bestattungsfreien Tag wird ein Zuschlag von 50 v. H. des jeweiligen Gebührensatzes erhoben. 6. Für Mehraufwand bei Bestattungen, wie z.B. Übergröße des Sarges, Handaushub des Grabes, mehr als vier Bestattern, wird auf § 8 Absatz 5 der Satzung verwiesen.
§ 4 Leistungen im Einzelnen
1. Für die in § 3 Ziffer 1a) - c) bestimmten Gebühren werden folgende Einzelleistungen gewährt: a) Zellenbenutzung bis zum nächstmöglichen Beisetzungstermin einschließlich Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle b) Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung c) Ausheben, Schließen und Hügeln des Grabes d) Überführung zum Grab und Beisetzung e) Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname f) Transport der Kränze und Blumen zum Grab g) Benutzung der Friedhofseinrichtungen bis zum Ablauf der Ruhezeit. Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), e) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge. 2. Für die in § 3 Ziffer 2 a) - f) bestimmte Gebühr werden folgende Einzelleistungen gewährt: a) Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle b) Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung c) Nutzung des Urnenabschiedsraumes bis zu einer ¼ Stunde d) Öffnen und Schließen der Grabstelle e) Überführen der Urne von der Trauerhalle zur Grabstelle und Beisetzen f) Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname g) Transport der Kränze und Blumen zum Grab auf alle Friedhöfe Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), f) und g) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge. 3. Für die in § 3 Ziffer 2 g) bestimmte Gebühr werden folgende Einzelleistungen gewährt: a) Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle b) Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung c) Nutzung des Urnenabschiedsraumes bis zu einer ¼ Stunde d) Öffnen und Schließen der Grabstelle e) Überführen der Urne von der Trauerhalle zur Grabstelle und Beisetzen f) Transport der Kränze und Blumen auf alle Friedhöfe Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge. 4. Für die in § 3 Ziffer 1 d) bestimmten Gebühren werden folgende Einzelleistungen gewährt: a) Zellenbenutzung bis zum nächstmöglichen Beisetzungstermin einschließlich Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle b) Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer 1/2 Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung c) Ausheben, Schließen und Hügeln des Grabes d) Überführung zum Grab und Beisetzung unter Nutzung eines vom ESO zugelassenen Grabhüllensystems e) Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname f) Transport der Kränze und Blumen zum Grab Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), e) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge.
§ 5 Allgemeine und besondere Leistungen
1. Benutzung der Kühlzelle zur Aufbewahrung von Leichen über den nächstmöglichen
2. Benutzung des Sezierraumes für rituelle Waschungen durch die Angehörigen,
3. Benutzung der Trauerhalle aus Anlass von Trauer- und Gedenkfeiern ohne
4. Zusätzliche Benutzung der Trauerhalle aus Anlass von Trauer- oder Gedenkfeiern für 5. Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname € 14,00 6. Transport der Kränze und Blumen zum Grab auf alle Friedhöfe € 25,00
7. Reinigung der Trauerhalle aufgrund er- 8. Nutzung des Urnenabschiedsraumes je angefangene ½ Stunde € 50,00
9. Nutzung des Außenaltars je angefangene
§ 6 Ausgrabungen und Umbettungen nur auf Offenbacher Friedhöfen
1. a) Ausgrabung bzw. Entnahme eines b) Wiederbestattung € 430,00
c) Beseitigung des Fundamen-
d) Wiederherrichtung der Grab- e) Gebeinkiste € 100,00 f) Umsargen € 160,00
g) Ausgrabung bzw. Entnahme eines Sarges aus einer Erdgrabstelle 2. Bei Ausgrabungen vor Ablauf der Ruhefrist wird in Amtshilfe für das Ordnungsamt und das Stadtgesundheitsamt die jeweils geltende Stempelgebühr erhoben. 3. a) Ausgrabung bzw. Entnahme einer Urne aus einer Urnengrabstelle € 205,00
b) Wiederbeisetzung dieser
4. Wiederbeisetzung einer Erdausgrabung
5. Wiederbeisetzung einer Erdausgrabung
§ 7 Gebühr für den Erwerb eines Nutzungsrechts
1. Dauer-Erdgrab auf 30 Jahre € 1.950,00 1.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 65,00 2. Dauer-Urnengrab auf 30 Jahre € 990,00 2.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 33,00 3. Reihen-Erdgrab auf 25 Jahre € 998,00 3.1. Verlängerung nicht möglich 4. Reihen-Urnengrab auf 25 Jahre € 561,00 4.1. Verlängerung nicht möglich
5. Reihen-Erdgrab bis 1m Sarggröße 5.1. Verlängerung nicht möglich
6. Urnennische im Kolumbarium (2stellig) 6.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 33,00
7. Anonymes Urnengrab auf 25 7.1. Verlängerung nicht möglich
8. Anonymes Urnensammelgrab 8.1. Verlängerung nicht möglich
9. Urnennische im Kolumbarium für 9.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 45,00
10. Urnenrasendauergrab (2stellig) 10.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 36,00
11. Urnenbaumbestattung auf 25 11.1. Verlängerung nicht möglich
12. Familienurnenbaum auf 30 12.1 Verlängerungsgebühr/Jahr € 155,00 13. Mauer des Gedenkens € 60,00
Diese Gebühren beinhalten auch die Benutzung der Friedhofseinrichtungen für die Dauer des jeweiligen Nutzungsrechts.
§ 8 Sonstige Gebühren
1. Zweitschrift eines Grabstättenaus
2. a) Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen einschließlich
b) Kontrolle der erstellten Male und Anlagen für die Dauer des Nutzungsrechts c) wie b) jedoch bei Erdgräbern € 180,00
3. a) Jahreserlaubniskarte zur Ausführung gewerblicher Arbeiten der Gärtner-
b) Erlaubniskarte für einmalige Ausfüh- 4. Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht von der Friedhofsverwaltung zu vertreten sind. € 100,00 5. Bei Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung erfasst sind oder die nach der Gebührenordnung über die übliche Zeit hinaus in Anspruch genommen werden, wird der zusätzliche Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz der Städt. Friedhöfe in Rechnung gestellt.
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§ 1 Gebührenpflicht
1. Für die Benutzung der Städtischen Friedhöfe in Offenbach am Main werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung für die in ihr bzw. in der jeweils geltenden Friedhofsordnung bezeichneten Leistungen erhoben. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung. 2. Bei der Anmeldung eines Bestattungsfalles oder der Beantragung einer gebührenpflichtigen Leistung kann die Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten verlangt werden.
§ 3 Leistungen
1. Erdbestattungen
a) Erdbestattungen in einem Dauer-
b) Erdbestattungen in einem Reihen-
c) Erdbestattungen in einem Kinderreihengrab bei Sarggröße bis 1m
d) Erdbestattungen in einem Dauer- e) Erdbestattung in einer Gruft € 1.584,00 2. Urnenbeisetzungen (ohne Kremation)
a) Beisetzung in einem Dauer
b) Beisetzung in einem Reihen
c) Beisetzung in einem Kolum-
d) Beisetzung in einer Baumgrab- e) Beisetzung in einem Urnenrasendauergrab € 729,00 f) Beisetzung in einem anonymen Urneneinzelgrab € 674,00
3. Urnenbeisetzungen (ohne Kremation) in einer anonymen Urnensammelgrab- 4. Für die Bestattung auf den jüdischen Friedhöfen und dem islamischen Gräberfeld gelten die gleichen Gebühren wie unter 1. 5. Für Bestattungen an einem bestattungsfreien Tag wird ein Zuschlag von 50 v. H. des jeweiligen Gebührensatzes erhoben. 6. Für Mehraufwand bei Bestattungen, wie z.B. Übergröße des Sarges, Handaushub des Grabes, mehr als vier Bestattern, wird auf § 8 Absatz 5 der Satzung verwiesen.
§ 4 Leistungen im Einzelnen
1. Für die in § 3 Ziffer 1a) - c) bestimmten Gebühren werden folgende Einzelleistungen gewährt: a) Zellenbenutzung bis zum nächstmöglichen Beisetzungstermin einschließlich Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle b) Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung c) Ausheben, Schließen und Hügeln des Grabes d) Überführung zum Grab und Beisetzung e) Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname f) Transport der Kränze und Blumen zum Grab g) Benutzung der Friedhofseinrichtungen bis zum Ablauf der Ruhezeit. Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), e) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge. 2. Für die in § 3 Ziffer 2 a) - f) bestimmte Gebühr werden folgende Einzelleistungen gewährt: a) Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle b) Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung c) Nutzung des Urnenabschiedsraumes bis zu einer ¼ Stunde d) Öffnen und Schließen der Grabstelle e) Überführen der Urne von der Trauerhalle zur Grabstelle und Beisetzen f) Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname g) Transport der Kränze und Blumen zum Grab auf alle Friedhöfe Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), f) und g) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge. 3. Für die in § 3 Ziffer 2 g) bestimmte Gebühr werden folgende Einzelleistungen gewährt: a) Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle b) Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung c) Nutzung des Urnenabschiedsraumes bis zu einer ¼ Stunde d) Öffnen und Schließen der Grabstelle e) Überführen der Urne von der Trauerhalle zur Grabstelle und Beisetzen f) Transport der Kränze und Blumen auf alle Friedhöfe Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge. 4. Für die in § 3 Ziffer 1 d) bestimmten Gebühren werden folgende Einzelleistungen gewährt: a) Zellenbenutzung bis zum nächstmöglichen Beisetzungstermin einschließlich Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle b) Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer 1/2 Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung c) Ausheben, Schließen und Hügeln des Grabes d) Überführung zum Grab und Beisetzung unter Nutzung eines vom ESO zugelassenen Grabhüllensystems e) Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname f) Transport der Kränze und Blumen zum Grab Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), e) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge. 5. Für die in § 3 Ziffer 1 e) bestimmte Gebühr werden folgende Einzelleistungen gewährt: a) Zellenbenutzung bis zum nächstmöglichen Beisetzungstermin einschließlich Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle b) Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung c) Spezialaufbau über die Gruft zur Vorbereitung der Bestattung d) Überführung zum Grab und manuelle Beisetzung durch sechs Konduktbegleiter e) Transport der Kränze und Blumen zum Grab f) Benutzung der Friedhofseinrichtungen bis zum Ablauf der Ruhezeit. Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b) und e) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge. Der Aushub der Gruft wird nach § 8 Nr. 5 dieser Satzung berechnet.
§ 5 Allgemeine und besondere Leistungen
1. Benutzung der Kühlzelle zur Aufbewahrung von Leichen über den nächstmöglichen
2. Benutzung des Sezierraumes für rituelle Waschungen durch die Angehörigen,
3. Benutzung der Trauerhalle aus Anlass von Trauer- und Gedenkfeiern ohne
4. Zusätzliche Benutzung der Trauerhalle aus Anlass von Trauer- oder Gedenkfeiern für 5. Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname € 14,00 6. Transport der Kränze und Blumen zum Grab auf alle Friedhöfe € 25,00
7. Reinigung der Trauerhalle aufgrund er- 8. Nutzung des Urnenabschiedsraumes je angefangene ½ Stunde € 50,00
9. Nutzung des Außenaltars je angefangene
10. Lieferung einer Glasplatte für ein Kolum-
§ 6 Ausgrabungen und Umbettungen nur auf Offenbacher Friedhöfen
1. a) Ausgrabung bzw. Entnahme eines b) entfällt
c) Beseitigung des Fundamen-
d) Wiederherrichtung der Grab- e) Gebeinkiste € 100,00 f) Umsargen € 160,00
g) Ausgrabung bzw. Entnahme eines Sarges aus einer Erdgrabstelle 2. Bei Ausgrabungen vor Ablauf der Ruhefrist wird in Amtshilfe für das Ordnungsamt und das Stadtgesundheitsamt die jeweils geltende Stempelgebühr erhoben. 3. a) Ausgrabung bzw. Entnahme einer Urne aus einer Urnengrabstelle € 205,00
b) Wiederbeisetzung dieser
4. Wiederbeisetzung einer Erdausgrabung
5. Wiederbeisetzung einer Erdausgrabung
§ 7 Gebühr für den Erwerb eines Nutzungsrechts
1. Dauer-Erdgrab auf 30 Jahre € 1.980,00 1.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 66,00 2. Dauer-Urnengrab auf 30 Jahre € 1.050,00 2.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 35,00 3. Reihen-Erdgrab auf 25 Jahre € 1.040,00 3.1. Verlängerung nicht möglich 4. Reihen-Urnengrab auf 25 Jahre € 600,00 4.1. Verlängerung nicht möglich
5. Reihen-Erdgrab bis 1m Sarggröße 5.1. Verlängerung nicht möglich
6. Urnennische im Kolumbarium (2stellig) 6.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 35,00
7. Anonymes Urnengrab auf 25 7.1. Verlängerung nicht möglich
8. Anonymes Urnensammelgrab 8.1. Verlängerung nicht möglich
9. Urnenrasendauergrab (2stellig) 9.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 38,00
10. Urnenbaumbestattung auf 25 10.1. Verlängerung nicht möglich
11. Familienurnenbaum auf 30 11.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 160,00 12. Mauer des Gedenkens € 60,00
13. Gemeinschaftsurnenbaum auf 13.1. Verlängerungsgebühr/Jahr € 53,00 14. Gruft auf 50 Jahre pro qm € 1.100,00
14.1. Verlängerungsgebühr/Jahr
Diese Gebühren beinhalten auch die Benutzung der Friedhofseinrichtungen für die Dauer des jeweiligen Nutzungsrechts.
§ 8 Sonstige Gebühren
1. Zweitschrift eines Grabstättenaus
2. a) Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen einschließlich
b) Kontrolle der erstellten Male und
c) wie b) jedoch zusätzlich mit Prüfung der Standsicherheit bei stehenden
3. a) Jahreserlaubniskarte zur Ausführung gewerblicher Arbeiten der Gärtner-
b) Erlaubniskarte für einmalige Ausführung gewerblicher Arbeiten der Gärt- 4. Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht von der Friedhofsverwaltung zu vertreten sind. € 100,00 5. Bei Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung erfasst sind oder die nach der Gebührenordnung über die übliche Zeit hinaus in Anspruch genommen werden, wird der zusätzliche Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz der Städt. Friedhöfe in Rechnung gestellt.
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