Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------2011-16/DS-I(A)0093Ausgegeben am 27.10.2011 Eing. Dat. 27.10.2011 Gas-Konzessionsvertrag Antrag Magistratsvorlage Nr. 311/11 (Dez III, Amt 20) vom 26.10.2011 Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt: Die Bekanntmachung nach § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Auslaufen der Konzession für Gas wird mit folgendem Text durchgeführt.
Bekanntmachung nach § 46 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Stadt Offenbach gibt bekannt, dass der Gas-Konzessionsvertrag mit der Energieversorgung Offenbach AG zum 31.12.2013 endet. Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags im Bereich Gas bis zum 31.12.2019 haben, werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse spätestens bis zum 31.03.2012 bei der Stadt Offenbach, Stadtplanungs- und Bauamt, Berliner Str. 60, 63065 Offenbach, anzuzeigen.
Offenbach, den 01.12.2011
Stadt Offenbach
Michael Beseler
Stadtkämmerer
Begründung:
Nach § 46 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach § 46 Abs. 2 EnWG (Wegenutzungsverträge = Konzessionsverträge) das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen. Im Gebiet der Stadt Offenbach endet zum 31.12.2013 der Gas-Konzessionsvertrag vom 01.01.1995 mit der EVO AG. Die Stadt Offenbach beabsichtigt, die Konzession für 6 Jahre bis zum 31.12.2019 zu vergeben. Zu diesem Zeitpunkt läuft auch der Strom-Konzessionsvertrag vom 01.01.2000 mit der EVO AG aus.
Wenn im Gemeindegebiet mehr als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, hat die Bekanntmachung zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen. Da mit zurzeit rund 22.000 Kunden weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind, ist eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ausreichend. Diese Veröffentlichung muss bis spätestens 31.12.2011 erfolgen. Sie soll fristgerecht am 01.12.2011 mit oben genanntem Text vorgenommen werden.
Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, muss die Kommune bei dem Neuabschluss des Vertrags ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt machen.
Es ist vorgesehen, zunächst die Abgabe von Angeboten abzuwarten und anschließend die Angebote auszuwerten sowie alternative Lösungen zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung im Herbst 2012 einen Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen. Im Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen am 31.10.2011 soll das weitere Vorgehen abgestimmt werden.