Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011
3. Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO),
Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 348/11 (Dez. IV, ESO) vom 09.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0104
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Fraktion REP wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main
(ESO) - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2012, der im
1.1 Erfolgsplan
bei Aufwendungen in Höhe von T€ 65.994 und Erträgen in Höhe von T€
66.642 mit einem Jahresüberschuss von T€ 648 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen (Deckungsmitteln) in Höhe von T€ 6.308 und Kreditaufnahme
von T€ 1.907 gegenüber einer Kredittilgung von T€ 1.563, Auflösung
empfangener Ertragszuschüsse von T€ 333, Investitionen von T€ 3.681,
Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung von T€ 1.038 und
Einstellung von Forderungen in Höhe von T€ 1.600 ausgeglichen abschließt
wird
1.3 einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 1.645 sowie
der
1.4 Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und der
1.5 Finanzplanung
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2012 im
Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
T€ 1.907 festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2012 zur
rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf T€ 2.500 festgesetzt.
Die Anlage (Wirtschaftsplan) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.12.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung