Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011
15. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 623A mit der Bezeichnung „An der BAB 661 zwischen Strahlenbergerstraße und Kaiserleistraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2(1) BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 364/11 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0112
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 (Kaiserlei) ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
1. Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt durch:
- im Westen: die Westgrenze des Flurstücks 154/2
- im Norden: die Südgrenze Kaiserleistraße (Flurstück 355/16)
- im Osten: die Ostgrenze der Flurstücke 144/15 und 144/13
- im Süden: die Nordgrenze Strahlenbergerstraße (Flurstück 345/49)
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Offenbach
Flur 5:
15/9, 144/2, 144/3, 144/5, 144/8, 144/13, 144/14, 144/15, 144/16, 144/17, 149/2,
150/2, 150/5.
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.
2. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:
- Den städtebaulichen Rahmen für die weitere Entwicklung des Gebietes zu
definieren.
- Die städtebauliche Situation entsprechend des angrenzenden Gebietscharakters
festzusetzen.
- Einen Standort für hochwertige Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen zu
schaffen.
- Klare Raumkanten und Gebäudehöhen zu definieren.
- Die Erschließungssituation neu zu regeln.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.12.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung