Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011
17. Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes
an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 ff
SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 375/11 (Dez. II, Amt 51) vom 23.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0115
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24a Abs. 1 und 2 SGB
VIII in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 2 erfolgt in den nach Anlage 1 festgelegten
Ausbaustufen bis 2013.
2. Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand für Plätze in Tageseinrichtun-
gen und Tagespflege für U 3 wird zum 31.12.2010 gemäß § 24a Abs. 2 Nummer 2
wie in Anlage 1 unter „Plätze U3 zum 31.12.2010“ – aus 35% der Population auf-
geführt – festgestellt.
3. Für Hortplätze wird der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand zum
31.12.2010 wie in Anlage 1 unter „Hortplätze zum 31.12.2010“ – aus 25% der
Population aufgeführt – festgestellt.
4. Die Versorgungsquote in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten drit-
ten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird gemäß § 24 Abs. 1 auf 98% der Popula-
tion festgestellt.
5. Für die Jahre 2013 bzw. 14 folgende werden die dem weiteren Ausbau zu Grunde
zu legenden Versorgungsquoten für Plätze für U3 auf 45% der Population und die
für Hortplätze auf 35% der Population festgelegt. Siehe hierzu Anlage 1.
6. Die notwendigen Haushaltsmittel für den nach Punkt 1 bis 5 beschlossenen Aus-
bau sind durch den Magistrat in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen vorzuse-
hen.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.12.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung