Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011
21. Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach
Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 114g HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 391/11 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0120
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2009, DS I
(A) 508, Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der
Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach wird wie
folgt ergänzt:
Für zusätzliche Kosten aufgrund unvorhersehbarer zusätzlicher Arbeiten,
erhöhter Submissionsergebnisse sowie witterungsbedingten Bauzeit-
verzögerungen - werden vorbehaltlich der Prüfung durch das Revisionsamt -
weitere Mittel in Höhe von 150.000,00 € bereitgestellt. Die Projektsumme erhöht
sich damit von 10.000.000,00 € um 150.000,00 € auf 10.150.000,00 €.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000,00 € werden überplanmäßig nach
§ 114g HGO in 2011 wie folgt bereitgestellt:
USK 20500.94000 „Grundschule Buchhügel, Gesamtsanierung und Erweiterung
SIP/ZIP (01.01.50)“, SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50.
3. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über das USK 20000.94800
„Neubau Schule/Kita im Nordend Standort Hafen (03.01.01)“, SK 09510000,
Projekt 401030000004.
4. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Landes
Hessen liegt vor. Die Förderrichtlinien zum Sonderinvestitionsprogramm des
Landes Hessen schreiben zwingend vor, dass für alle Projekte im Programm bis
zum 31.12.2011 sämtliche Schlussrechnungen gestellt sein müssen.
5. Die Abwicklung der Maßnahme ist der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.12.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung