Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2012
31. Eigenkapitalstärkung der Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage 039/12 vom 25.01.2012, 2011-16/DS-I(A)0152
Ergänzungsantrag FDP vom 26.01.2012, 2011-16/DS-I(A)0152/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0152
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO)
im Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2,
Nr. 4 HGB in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.
2. Die Mittel stehen bei Sachkonto 11009000 / Untersachkonto 87780.93060
„Einstellung in die Kapitalrücklage der Klinikum OF GmbH“ im
Haushaltsplan 2012 zur Verfügung.
3. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 114 f HGO wird die
Maßnahme über die Inanspruchnahme eines Kassenkredits vorfinanziert.
2011-16/DS-I(A)0152/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Als Punkt 4. wird wie folgt ergänzt:
4. Der Magistrat wird beauftragt, über eine Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung des Klinikums mit der Suche
nach externen Partnern bzw. Investoren für eine finanzielle Beteiligung am
Klinikum zu betrauen. Hierüber ist der Stadtverordnetenversammlung zeitnah ein
detaillierter Bericht vorzulegen.
2011-16/DS-I(A)0152
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO)
im Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2,
Nr. 4 HGB in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.
2. Die Mittel stehen bei Sachkonto 11009000 / Untersachkonto 87780.93060
„Einstellung in die Kapitalrücklage der Klinikum OF GmbH“ im
Haushaltsplan 2012 zur Verfügung.
3. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 114 f HGO wird die
Maßnahme über die Inanspruchnahme eines Kassenkredits vorfinanziert.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 27.01.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung