Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2012

 

 

31. Eigenkapitalstärkung der Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage 039/12 vom 25.01.2012, 2011-16/DS-I(A)0152
Ergänzungsantrag FDP vom 26.01.2012, 2011-16/DS-I(A)0152/1


Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0152

 


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO)
    im Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2,
    Nr. 4 HGB in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.

2. Die Mittel stehen bei Sachkonto 11009000 / Untersachkonto 87780.93060
    „Einstellung in die Kapitalrücklage der Klinikum OF GmbH“ im
    Haushaltsplan 2012 zur Verfügung.

3. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 114 f HGO wird die
    Maßnahme über die Inanspruchnahme eines Kassenkredits vorfinanziert.


2011-16/DS-I(A)0152/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Als Punkt 4. wird wie folgt ergänzt:

4. Der Magistrat wird beauftragt, über eine Beschlussfassung in der
    Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung des Klinikums mit der Suche
    nach externen Partnern bzw. Investoren für eine finanzielle Beteiligung am
    Klinikum zu betrauen. Hierüber ist der Stadtverordnetenversammlung zeitnah ein
    detaillierter Bericht vorzulegen.


2011-16/DS-I(A)0152

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO)
    im Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2,
    Nr. 4 HGB in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.

2. Die Mittel stehen bei Sachkonto 11009000 / Untersachkonto 87780.93060
    „Einstellung in die Kapitalrücklage der Klinikum OF GmbH“ im
    Haushaltsplan 2012 zur Verfügung.

3. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 114 f HGO wird die
    Maßnahme über die Inanspruchnahme eines Kassenkredits vorfinanziert.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 27.01.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung