Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2012
12. Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der stadteigenen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen), Offenbach am Main -Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, Umbau der öffentlichen Toilette und Erweiterung der Gaststätte-
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 080/12 (Dez. I / Amt 80) vom 07.03.2012,
2011-16/DS-I(A)0170
Änderungsantrag CDU vom 22.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0170/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
1. Der Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, des Umbaus der
öffentlichen Toilettenanlage und der Erweiterung der Gaststätte in der
denkmalgeschützten städtischen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen),
Offenbach am Main, gemäß der von der Codema International GmbH, Frankfurter
Straße 1, 63065 Offenbach am Main, als Projektsteuerer erstellten und vom
Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit
410.000,00 € einschließlich Planungskosten und Projektsteuerungsleistungen, wird
zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 410.000,00 € erfolgt aus
Haushaltsausgaberesten des Haushaltsplans 2011 bei dem Untersachkonto
88000.50050/ Sachkonto 61610000/Produkt 10.01.03 -Gewerbliche
Vermietungen/Instandhaltung der Gebäude-, vorbehaltlich der beantragten
Resteübertragung.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0170/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Der Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, des Umbaus der
öffentlichen Toilettenanlage und der Erweiterung der Gaststätte in der
denkmalgeschützten städtischen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen),
Offenbach am Main wird zugestimmt, jedoch im Falle der konstruktiven
Sanierungsmaßnahmen ausdrücklich nicht gemäß der von der Codema International
GmbH, Frankfurter Straße 1, 63065 Offenbach am Main, als Projektsteuerer
erstellten und vom Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung.
2. Es wird eine alternative nachhaltige Sanierungsplanung erstellt, vorzugsweise durch
eine mit solchen Maßnahmen vertraute stadteigene Gesellschaft oder ein
ortsansässiges erfahrenes Planungsbüro, welche die Sanierungsmaßnahmen
abgestimmt auf die dort real vorhandenen Bedingungen und nach den anerkannten
Regeln der Technik (z.B. Empfehlungen der WTA) planen.
2011-16/DS-I(A)0170
Protokollnotiz
Die Fraktionen CDU und FDP geben zu Protokoll, das sie gegen folgende Worte im Absatz 1:
„..gemäß der von der Codema International GmbH, Frankfurter
Straße 1, 63065 Offenbach am Main, als Projektsteuerer erstellten und vom
Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit
410.000,00 € einschließlich Planungskosten und Projektsteuerungsleistungen….“
und im Absatz 2 gegen die Worte:
„in Höhe von 410.000,00 €“ stimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz einstimmig wie folgt:
1. Der Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, des Umbaus der
öffentlichen Toilettenanlage und der Erweiterung der Gaststätte in der
denkmalgeschützten städtischen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen),
Offenbach am Main, gemäß der von der Codema International GmbH, Frankfurter
Straße 1, 63065 Offenbach am Main, als Projektsteuerer erstellten und vom
Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit
410.000,00 € einschließlich Planungskosten und Projektsteuerungsleistungen, wird
zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 410.000,00 € erfolgt aus
Haushaltsausgaberesten des Haushaltsplans 2011 bei dem Untersachkonto
88000.50050/ Sachkonto 61610000/Produkt 10.01.03 -Gewerbliche
Vermietungen/Instandhaltung der Gebäude-, vorbehaltlich der beantragten
Resteübertragung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.03.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung