Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2012
9. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 06.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0166
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler vom 21.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0166/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0166/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung werden folgende Regelungen an geeigneter Stelle mit aufgenommen:
In den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung ist der Seniorenrat zu hören bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren der Stadt Offenbach betreffen. Er hat bei diesen Themen ein Rede- und Vorschlagsrecht.
Einladungen zu allen öffentlichen Ausschusssitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden dem Seniorenrat zu seiner Unterrichtung übersandt. Steht eine für ältere Menschen wichtige Angelegenheit auf der Tagesordnung, wird dem Seniorenrat diese Vorlage übersandt, soweit keine gesetzlichen Vorschriften der Geheimhaltung und des Datenschutzes entgegenstehen.
Die diesbezügliche Änderung der Geschäftsordnung muss bis spätestens 1.1.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen sein.
Die AG Geschäftsordnung soll zeitnah/rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0166/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung werden folgende Regelungen an geeigneter Stelle mit aufgenommen:
In den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung ist der Seniorenrat zu hören bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren der Stadt Offenbach betreffen. Er hat bei diesen Themen ein Rede- und Vorschlagsrecht.
Einladungen zu allen öffentlichen Ausschusssitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden dem Seniorenrat zu seiner Unterrichtung übersandt. Steht eine für ältere Menschen wichtige Angelegenheit auf der Tagesordnung, wird dem Seniorenrat diese Vorlage übersandt, soweit keine gesetzlichen Vorschriften der Geheimhaltung und des Datenschutzes entgegenstehen.
Die diesbezügliche Änderung der Geschäftsordnung muss bis spätestens 1.1.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen sein.
Die AG Geschäftsordnung soll zeitnah/rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnen.
2011-16/DS-I(A)0166
Durch Annahme der DS-I(A)0166/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS-I(A)0166
Die Stadtverordnetenversammlung möge die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 6.5.1954, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2006, in den Paragraphen 28 und 52 wie folgt ändern:
§ 28
Teilnahme an Ausschusssitzungen
(1) Der Ausländerbeirat erhält gemäß § 88 Abs. 2 HGO das Recht, zwei Mitglieder in
jeden Ausschuss zu entsenden. Dies gilt auch für nichtöffentliche
Ausschusssitzungen.
(2) Einbringern/innen selbständiger, dem Ausschuss zur Beratung überwiesener
Anträge ist Gelegenheit zu geben, im Ausschuss ihren Antrag zu begründen. Sie
haben jedoch kein Stimmrecht, es sei denn, dass sie Mitglieder des
Ausschusses sind.
(3) In den Ausschüssen ist der Seniorenrat zu hören bei allen wichtigen
Angelegenheiten, die die Senioren und Seniorinnen der Stadt Offenbach
betreffen. Er hat bei diesen Themen ein Rede- und Vorschlagsrecht.
(4) Einladungen zu allen öffentlichen Ausschusssitzungen werden dem Seniorenrat
zu seiner Unterrichtung übersandt. Die Einladungen enthalten Ort, Tag und
Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung. Steht eine für ältere Menschen
wichtige Angelegenheit auf der Tagesordnung, übersendet das zuständige
Dezernat dem Seniorenrat die Vorlage, soweit keine gesetzlichen Vorschriften
der Geheimhaltung und des Datenschutzes entgegenstehen.
§ 52
In-Kraft-Treten
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 1.1.2013 in Kraft.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.03.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung