Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. Mai 2012
15. Bebauungsplan Nr. 580 C - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 580 B
"Bürgel - Ost / Mainzer Ring" -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 109/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 18.04.2012, 2011-16/DS-I(A)0180
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange
1.1 Der Hinweis des Regierungspräsidiums Darmstadt Abteilung Kampfmittel-
räumdienst, dass sich der Planbereich in einem Bombenabwurfgebiet und im
Bereich von ehemaligen Flakstellungen befindet und dass daher eine Überprüfung
der Verdachtspunkte vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich ist, wird wie
in Punkt 1b der Anlage 3 dargestellt, berücksichtigt. Die weiteren Hinweise des
Regierungspräsidiums Darmstadt Abteilung Natur- und Landschaftspflege sowie
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt werden, wie in Punkt 1a und Punkt
1c der Anlage 3 dargestellt, beachtet.
1.2 Die Anregung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität, die Eingriffs-
/Ausgleichsbilanz zu überarbeiten, wird, wie in Punkt 2a der Anlage 4 begründet,
nicht berücksichtigt. Der Hinweis, dass die Empfehlung der Verwendung
erneuerbarer Energien ohne weitgehende Verpflichtungen nicht zur Sicherung von
klimapoltischen Zielen der Stadt Offenbach beiträgt, wird wie in Punkt 2b der
Anlage 4 ausgeführt, zur Kenntnis genommen.
1.3 Der Hinweis der NIO (Nahverkehr in Offenbach GmbH) wird bei der Realisierung
des Bebauungsplanes beachtet.
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 580 C für den Bereich Schönbornstraße Ecke Mainzer
Ring (Anlage 1 in der Fassung vom 04.04.2012) wird gemäß § 10 BauGB in
Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.
3. Begründung
Die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) vom 04.04.2012 wird dem Be-
bauungsplan beigefügt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.05.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung