Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. Mai 2012
16. Bebauungsplan Nr. 618 C/1 - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A
"Waldheim Süd, südlicher Teil" -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 110/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 18.04.2012,
2011-16/DS-I(A)0181
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1 Die Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für Denkmal-
pflege zu beteiligen und bei archäologischen Funden die Denkmalschutzbehörde
einzuschalten werden, wie auf Seite 2 der Anlage 3 dargestellt, beachtet.
1.2 Die Hinweise des Jugendamtes bezüglich der Errichtung einer Kindertagesein-
richtung innerhalb des Bebauungsgebietes werden, wie auf Seite 2 der Anlage 3
beschrieben, zur Kenntnis genommen.
1.3 Der Hinweis des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität in den Textlichen
Festsetzungen, Abschnitt C Nr. 1.3 des Bebauungsplanes auf die Nennung der
Haubenlerche zu verzichten wird, wie auf Seite 3 der Anlage 3 dargestellt,
berücksichtigt. Die weiteren Hinweise zur Untersagung von Erdwärmenutzung
aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet sowie zu einem Energie- und
Mobilitätskonzept, werden zur Kenntnis genommen.
1.4 Die Anregung der NIO – Nahverkehr in Offenbach GmbH, die im gültigen
Nahverkehrsplan 2008/12 empfohlenen Haltestellenpositionen für Busse der
Linie 103 bei der Planung zu berücksichtigen wird, wie auf Seite 4 der Anlage 3
ausgeführt, beachtet.
1.5 Der Hinweis vom ZWO – Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis
Offenbach zur Wasserversorgung des Baugebietes wird, wie auf Seite 4 der
Anlage 3 beschrieben, zur Kenntnis genommen.
1.6 Die Anregung der NRM – Netzdienste Rhein-Main GmbH für Gas-Union GmbH
zur Sicherung des Schutzstreifens der Gasfernleitung und des Begleitkabels
wird, wie auf Seite 4 und 5 der Anlage 3 beschrieben, durch eine Ergänzung der
Hinweise unter Punkt C Nr. 1.7 des Bebauungsplanes berücksichtigt.
1.7 Die Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich der Bereiche
Regionalplanung, Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiete,
Kampfmittelräumdienst,
Grundwasserschutz/Wasserversorgung, Bodenschutz Ost, Kommunales
Abwasser sowie die Anregungen zum Immissionsschutz werden, wie auf Seite 6
bis 9 der Anlage 3 dargestellt, beachtet.
1.8 Der Hinweis der Deutschen Telekom Technik GmbH, dass die vorgesehenen
Änderungen des Bebauungsplanes keine Auswirkungen auf die im Plangebiet
befindlichen Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG haben,
wird wie auf Seite 9 der Anlage 3 ausgeführt, zur Kenntnis genommen.
1.9 Es wird zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine
Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 618 C/1 für das Gebiet zwischen der Straße An den
Linden, der Kastanienstraße, nördlich des Ginsterweges und der Grünfläche „Im
Grünen Grund“ (Anlage 1 in der Fassung vom 04.04.2012) wird gemäß
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.
3. Begründung
Die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) vom 04.04.2012 wird dem
Bebauungsplan beigefügt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.05.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung