Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. Mai 2012
17. Bebauungsplan Nr. 627 - Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße -
1. Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Errichtung einer Grundschule
und einer Kindertagesstätte
2. Änderung des städtebaulichen Konzeptes
3. Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 111/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 18.04.2012, 2011-16/DS-I(A)0182
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung des Neubaus einer Grundschule und einer
Kindertagesstätte auf dem Gelände des ehem. MAN-Roland-Werks 1 in der
Christian-Pleß-Straße wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem städtebaulichen Konzept zur Umstrukturierung des ehem. MAN-Roland-
Werks 1 in der Christian-Pleß-Straße ohne Schulstandort wird zugestimmt. Der
Magistrat wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes
Nr. 627 auf Grundlage des neuen Konzeptes fortzusetzen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 627 (Anlagen 3 und 4) für das Gebiet des
ehemaligen MAN-Roland-Werks 1 zwischen Christian-Pleß-Straße,
Senefelderstraße und Gustav-Adolf-Straße, die dazugehörige Begründung
(Anlage 5) sowie die Vorprüfung des Einzelfalls und die Allgemeine Vorprüfung
gemäß UVPG (Anlage 6), jeweils in der Fassung vom 04.04.2012, werden zum
Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
(Nachrichtlich: Die Abstimmung bezieht sich nur auf die Ziffern 2. und 3., da Ziffer 1. nur zur Kenntnis zu nehmen ist.)
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.05.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung