Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2012
18. Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Gesellschaft
Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 172/12 (Dez. III, Amt 20) vom 06.06.2012,
2011-16/DS-I(A)0198
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Gesellschaft Klinikum Offenbach GmbH mit einem Betrag von 5.000.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 22.06.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung