Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0206/1Ausgegeben am 20.06.2012

Eing. Dat. 20.06.2012

 

 

 

 

 

 

Kein Platz für radikale Kräfte in Offenbach
Ergänzungsantrag REP vom 19.06.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

DS I (A) 206 wird wie folgt ergänzt:

Unabhängig vom Recht auf Versammlungsfreiheit und dem Recht auf die freie Ausübung der Religion erklärt die Stadtverordnetenversammlung radikale Islamisten in Offenbach für unerwünscht. Die Verbreitung von Ideologien, die sich gegen den Rechtsstaat und gesellschaftlich allgemein anerkannte Normen und Werte richten, konterkariert alle Integrationsbemühungen, gefährdet den sozialen Frieden der Stadt und trägt zur Bildung von Parallelgesellschaften bei.

Die Stadtverordnetenversammlung steht fest zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und erteilt jeder Art von Radikalismus und Rassismus eine klare und eindeutige Absage.


Begründung:

Erfolgt mündlich.