Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0207/1Ausgegeben am 20.06.2012

Eing. Dat. 20.06.2012

 

 

 

 

Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Fluglärm – Einreichung einer Verfassungsbeschwerde
Änderungsantrag CDU vom 20.06.2012

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die Zulässigkeit und gegebenenfalls die Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Fluglärm unabhängig und fachkundig prüfen und eine Empfehlung erarbeiten zu lassen.


Begründung:

 

Der Ursprungsantrag geht vom Verfahren her an der eigentlichen Intention vorbei.

 

Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 BVerfGG als eines der schwerwiegendsten Rechtsmittel in unserem Rechtssystem ist an hohe Voraussetzungen geknüpft.

 

Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen.

 

Da jedoch die kommunale Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. (2) GG an sich kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht darstellt, kann und sollte das Urteil des BVerwG vom 04.04.2012 erst dann angegriffen und auf eventuelle verfassungsrechtliche Verstöße überprüft werden, wenn es den Prozessparteien vollständig vorliegt.

 

Erst dann kann diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von unabhängiger Stelle sach- und fachkundig überprüft und sodann die Zulässigkeit und die Erfolgsaussicht der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde durch die Stadt Offenbach bejaht oder verneint werden.

 

Die nach Erhalt der vollständigen Urteilsbegründung laufenden Fristen gemäß § 93 BVerfGG (1 Monat) sind ausreichend.

 

Es sei in diesem Kontext noch daran erinnert, dass die „Planklarstellung“ des ehemaligen hessischen Verkehrsministers vor Vorliegen der Urteilsbegründung aus Leipzig von den ursprünglich antragstellenden Fraktionen heftigst kritisiert wurde.