Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003
Nachtragswirtschaftsplan 2003 des Klinikums Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 193/03 vom 2.7.2003, DS I (A) 526
Az: 000-0002-01/0164#0223/2003
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Republikaner wie folgt:
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
dürfen, wird von 23.008.134 EUR auf 26 Mio. EUR festgesetzt.
2. Die Abwicklung des Nachtragswirtschaftsplanes 2003 des Klinikums
Offenbach erfolgt entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom
1.April 1981, in der Fassung vom 20. November 1991 (Gesetz-
und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil l - 9. Dezember 1991 -
354 ff) in Verbindung mit den §§ 14 und 15 der Betriebssatzung für
des Klinikums Offenbach vom 19.12.2001 in der jeweils gültigen
Fassung.
3. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2003 im
Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, bleibt
unverändert, wie in der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002
beschlossen, bei 7.387.000,--€.
4. Der Verlust aus dem Erfolgsplan des Nachtragswirtschaftsplanes 2003 ist
auf neue Rechnung des Klinikums Offenbach vorzutragen.
5. Die im Wirtschaftsplan und in der Stellenübersicht ausgewiesene Stelle für
den Leitenden Arzt (Chefarzt) der Chirurgischen Klinik III als Stelle der
Vergütungsgruppe BAT- I wird in eine Stelle mit Sondervertrag umgewandelt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 21.07.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung