Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012
TOP 11
Beratungskosten im Rahmen des Sanierungsprozesses der Klinikum Offenbach GmbH
hier: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 100 Abs.1 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 291/12 (Dez. III, Amt 20) vom 08.08.2012,
2011-16/DS-I(A)0227
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Beschluss des Magistrats 257/12 vom 18.07.2012 wird aufgehoben und durch folgende Maßgaben ersetzt:
1. Gemäß § 100 Abs.1 HGO werden bei Untersachkonto 03000.65530,
„Organisations- und Strukturgutachten Stadtverwaltung“, Sachkonto 67710000
„Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“,
Produkt 01.01.07 überplanmäßige Mittel in Höhe von 750.000 € bewilligt.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei
Untersachkonto 60010.67540 „Mieten“ Sachkonto 67000001, Produkt 01.01.08 in
Höhe von 350.000 €, Untersachkonto 84000.71500 „Verlustübernahme
Stadthalle“, Sachkonto 71760000, Produkt 01.01.07 in Höhe von 166.000 € und
bei Untersachkonto 51000.53220 „Mietkosten für Kita Klinikum“, Sachkonto
67000001, Produkt 01.01.08 in Höhe von 234.000 €.
3. Die entsprechende Umsetzung erfolgt über Änderungsliste zum
Nachtragshaushalt 2012.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 27.08.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung