Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.08.2003
Eing. Dat. 14.08.2003
Nr. 537
Dez.:II (Amt 60)
Instandsetzung von Schäden am Dachgebälk der Albert-Schweitzer-Schule
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 233/03 vom 13.08.2003, DS I (A) 537
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Instandsetzung am Dachgebälk der Albert-Schweitzer-Schule, Waldstraße
113 -115, 63071 Offenbach a.M., nach der von der EEG in Verbindung mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschlie-
ßend mit 105.000,- EUR einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 23000.94650 "Albert-
Schweitzer-Schule, Sanierung Dachgebälk Hauptgebäude" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsplan 2003: 80.000,-- EUR
Nachtragshaushalt 2003
(vorbehaltlich der
Genehmigung): 25.000.-- EUR
Gesamt: 105.000.-- EUR
3. Zur Deckung der im Nachtragshaushalt 2003 vorgesehenen Mittel ist der Ansatz bei
der Hh.-Stelle 23000.94480 „Leibnizschule Brandsbornstr., Sanierung Flachdach"
von 240.820,-- EUR
um 25.000,-- EUR
auf 215.820,-- EUR
zu reduzieren.
4. Die entsprechenden Umsetzungen im Nachtragshaushalt 2003 sind vorzunehmen.
5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamt
deckung des Vermögenshaushaltes.
Begründung:
Im nordwestlich gelegenen Trakt des Hauptgebäudes der Albert-Schweitzer-Schule wurden im Dachgebälk Schäden festgestellt, die auf einen Befall durch Holzschädlinge zurückzuführen sind.
Dies macht entsprechende Gegenmaßnahmen erforderlich. Diese beinhalten im wesentlichen eine chemische Schädlingsbekämpfung, den Austausch irreparabel befallener Holzbauteile sowie diverse Instandsetzungsarbeiten.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Über die Maßnahme wurde von der EEG in Verbindung mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 105.000,-- EUR abschließt.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.