Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09.10.2003
18. Antrag gemäß § 100 HGO auf Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln bei der Haushaltsstelle 11000.67400 „EDV-Kosten KIV"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 304/03 vom 24.09.2003, DS I (A) 556
Az: 000-0002-01/0205#0273/2003
Beschlusslage:
Der Magistrat bittet darum, diesen Antrag zurück zu überweisen.
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag an den Magistrat zurück zu überweisen:
1. Bei der Haushaltsstelle 11000.67400 -„EDV -Kosten KIV"- werden überplan-
mäßige Mittel in Höhe von 30.000.- €uro bewilligt.
2. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 14.010.- €uro bei der
Haushaltsstelle 11000.67610 „Betriebskosten Videoüberwachung" sowie durch
Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 43510.65820 „Beseitigung
ordnungswidriger Zustände/Wiedereinweisungen" in Höhe von 15.990.-€uro.
3. Die Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2003.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 10.10.2003
Der stellv.-Vorsteher der Stv.-Versammlung