Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2003
18. Konsequenzen aus der Entscheidung der Regionalversammlung Südhessen zur Abweichung vom RPS 2000 für den Bebauungsplan 502 B "Offenbach Süd - nördlicher Buchhügel" für den Flughafenausbau
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 27.10.2003, DS I (A) 573
Az: 000-0002-01/0225#0299/2003
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, juristisch prüfen zu lassen,
a) welche Auswirkungen die Entscheidung der Regionalversammlung
Südhessen auf die laufenden Klagen der Stadt Offenbach und das weitere
Verfahren zum Flughafenausbau hat,
b) ob diese Entscheidung dazu geeignet ist, Regressforderungen der Stadt
Offenbach gegenüber der Fraport zu begründen, die die Behinderung der
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Stadt Offenbach sowie die
Beeinträchtigung durch den Fluglärm für die hiesige Bevölkerung betreffen,
c) inwiefern die Planungshoheit der Stadt Offenbach durch diese Entscheidung
in unzulässiger Weise eingeschränkt wird.
2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den Regierungspräsidenten
in Darmstadt aufzufordern, darzulegen,
a) in wieweit sich die von der Regionalversammlung festgestellten „ungesunden
Lebensbedingungen“ unter der Einflugschneise auf das Genehmigungs-
verfahren des Flughafens sowie auf die Umsetzung des Nachtflugverbotes
auswirken, und
b) wie die Mindereinnahmen, die die Stadt Offenbach durch die Stellungnahme
des Regierungspräsidenten und die Entscheidung der Regionalversammlung
Südhessen zu erwarten hat, mit den strengen Haushaltsauflagen des
Regierungspräsidenten in Einklang stehen, die für Offenbach keine weitere
Neuverschuldung zulassen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 14.11.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung