Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2003
21. Antrag gemäß § 100 HGO auf Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln bei der Haushaltsstelle 11000.67400 "EDV-Kosten KIV"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 345/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 576
Az: 000-0002-01/0229#0303/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Stv.-Fraktion REP wie folgt:
1. Bei der Haushaltsstelle 11000.67400 -„EDV-Kosten KIV"- werden
überplanmäßige Mittel in Höhe von 33.000.- € bewilligt.
2. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 17.010.- € bei der
Haushaltsstelle 11000.67610 „Betriebskosten Videoüberwachung" sowie
durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 43510.65820 „Beseitigung
ordnungswidriger Zustände / Wiedereinweisungen" in Höhe von 15.990.- €.
3. Die Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2003.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 14.11.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung