Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2003
23. Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge)
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 347/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 578
Az: 000-0002-01/0231#0305/2003
Änderungsantrag CDU vom 5.11.2003, DS I (A) 578/1
Az: 000-0002-01/0231#0315/2003
Beschlusslage:
DS I (A) 578
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs
Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie der Erneuerung
des östlichen Gehwegs Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge) nach dem vom
Ing.-Büro Durth-Roos, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und
Planungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
Kostenberechnung, die sich zusammensetzt aus
Schloßstrasse 898.200,-- €
Gehweg Mainstraße 356.400,-- €
Gehweg Ludo-Mayer-Str. 55.400,-- €
insgesamt 1.310.000,-- €
einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96140
„Straßenbau Schloßstraße 35061, 36161 u. 36162“ wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsausgabereste: 110.000,-- €
Haushaltsplan 2003: 150.000,-- €
Haushaltsplan 2004: 250.000,-- €
Haushaltsplan 2005: 745.000,-- €
Haushaltsplan 2006: 55.000,-- €
Gesamt: 1.310.000,-- €
Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im
Haushaltsplan 2004 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 800.000,-- €
vorzusehen.
3. Die Erhebung von Straßenbeiträgen erfolgt für die Schloßstraße und den
südlichen Gehweg Mainstraße gesondert, die Finanzierung ist danach wie
folgt vorgesehen:
Schloßstraße
Landeszuschuss
gem. GVFG/FAG: ca. 319.000,-- €
Straßenbeiträge: ca. 140.000,-- €
Kreditmarktmittel: ca. 439.200,-- €
Gesamt: 898.200,-- €
Gehweg Mainstraße
Landeszuschuss
gem. GVFG/FAG: ca. 124.000,-- €
Straßenbeiträge: ca. 98.250,-- €
Kreditmarktmittel: ca. 134.150,-- €
Gesamt: 356.400,-- €
Gehweg Ludo-Mayer Straße
Kreditmarktmittel: 55.400,-- €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 68.129,25 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungs-
bescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom
31.10.2001 (GVBl. I, S. 434), in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitrags-
satzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 werden für den
Umbau der Schloßstraße (ganze Länge) ihre Teileinrichtungen wie folgt
eingestuft:
Die Fahrbahn wird gem. § 5 Abs.1 b) StrBS als überwiegend dem
innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Der Gehweg wird gem.
§ 5 Abs.1 a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft.
Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die
Fahrbahn, 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für den Gehweg incl.
Bushaltestelle und Begleitgrün und gem. § 5 Abs. 1 f) Ziffer 3 StrBS 40% der
beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und Straßen-
entwässerung.
Der südliche Gehweg in der Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-
Straße wird gem. § 5 Abs.1 a) als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend
eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten
für den Gehweg incl. Begleitgrün und gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 4 StrBS 55%
der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und
Straßenentwässerung.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 578/1
Dieser Antrag wurde von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der DS I (A) 578/1 nachgesehen werden.
DS I (A) 578
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs
Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie der Erneuerung
des östlichen Gehwegs Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge) nach dem vom
Ing.-Büro Durth-Roos, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und
Planungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
Kostenberechnung, die sich zusammensetzt aus
Schloßstrasse 898.200,-- €
Gehweg Mainstraße 356.400,-- €
Gehweg Ludo-Mayer-Str. 55.400,-- €
insgesamt 1.310.000,-- €
einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96140
„Straßenbau Schloßstraße 35061, 36161 u. 36162“ wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsausgabereste: 110.000,-- €
Haushaltsplan 2003: 150.000,-- €
Haushaltsplan 2004: 250.000,-- €
Haushaltsplan 2005: 745.000,-- €
Haushaltsplan 2006: 55.000,-- €
Gesamt: 1.310.000,-- €
Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im Haushaltsplan 2004
eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 800.000,-- € vorzusehen.
3. Die Erhebung von Straßenbeiträgen erfolgt für die Schloßstraße und den
südlichen Gehweg Mainstraße gesondert, die Finanzierung ist danach wie
folgt vorgesehen:
Schloßstraße
Landeszuschuss
gem. GVFG/FAG: ca. 319.000,-- €
Straßenbeiträge: ca. 140.000,-- €
Kreditmarktmittel: ca. 439.200,-- €
Gesamt: 898.200,-- €
Gehweg Mainstraße
Landeszuschuss
gem. GVFG/FAG: ca. 124.000,-- €
Straßenbeiträge: ca. 98.250,-- €
Kreditmarktmittel: ca. 134.150,-- €
Gesamt: 356.400,-- €
Gehweg Ludo-Mayer Straße
Kreditmarktmittel: 55.400,-- €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 68.129,25 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungs-
bescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom
31.10.2001 (GVBl. I, S. 434), in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitrags-
satzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 werden für den
Umbau der Schloßstraße (ganze Länge) ihre Teileinrichtungen wie folgt
eingestuft:
Die Fahrbahn wird gem. § 5 Abs.1 b) StrBS als überwiegend dem
innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Der Gehweg wird gem.
§ 5 Abs.1 a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft.
Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die
Fahrbahn, 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für den Gehweg incl.
Bushaltestelle und Begleitgrün und gem. § 5 Abs. 1 f) Ziffer 3 StrBS 40% der
beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und Straßen-
entwässerung.
Der südliche Gehweg in der Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-
Straße wird gem. § 5 Abs.1 a) als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend
eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten
für den Gehweg incl. Begleitgrün und gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 4 StrBS 55%
der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und
Straßenentwässerung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 14.11.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung