Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22

Eing. Dat. 08.08.2002

Nr. 362

 

Dez.: II (Bau – und Planungsamt)

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 617 A Offenbach Süd - südlicher  Buchhügel/KGV Odenwaldring" der Stadt Offenbach a. M.; Billigung des Planentwurfs

Vorlage des Magistrats Nr. 239/02 vom 07.08.2002, DS I (A) 362

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 617 A (Anlage 1) - in der Fassung vom 31.07.2002- und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) -in der Fassung vom 31.07.2002- werden zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Begründung:

Ziel des Bebauungsplanes 617 A Offenbach Süd - südlicher Buchhügel/KGV Oden­waldring" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsiedlung der im Bereich des Lohwaldgebietes vorhandenen im Zuge der Realisierung des Projektes neuer Stadtteil Waldheim Süd" zu beseitigenden Anlagen des Kleingärtnervereins Odenwaldring auf den Buchhügel zu schaffen.

Während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden Äußerungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht (siehe Anlage 3: Auswertung des Vorverfahrens). Diese wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in die Abwägung ge­mäß § 1 Abs. 6 BauGB eingestellt.

Mit dem Billigungsbeschluss kann die öffentliche Auslegung des Bebauungplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.

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Anlagen:                                                                                 Verteiler:

1. Bebauungsplan-Entwurf                                                      14 x UPB und HFB

2. Begründung zum Bebauungsplan                                       7  x  Fraktionen

3. Auswertung der Beteiligungsverfahrens