Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22

Eing. Dat. 16.08.2002

Nr. 370

 

 

Revision der Straßenreinigungssatzung
Dringl.Antrag der Stv.-Fraktion CDU vom 16.08.2002, DS I (A) 370

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird verpflichtet, bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002 eine überarbeitete Straßenreinigungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen, in der all die Straßen, die 1999 von der Eigenreinigung in die ESO-Reinigung übernommen wurden, wieder in die Eigenreinigung eingestuft werden sowie die Goethestraße von der Reinigungsklasse 3 in die Reinigungsklasse 2 eingestuft wird.

Begründung:

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2002 lehnte die Koalition mit Mehrheit die Anträge I (A) 231 und 231/1 mit einem Änderungsantrag ab, in dem der Magistrat prüfen soll, ob und unter welchen Bedingungen die Langener Straße und weitere Anliegerstraßen aus dem Straßenverzeichnis zu § 10 der Satzung über die Straßenreinigungs‑satzung der Stadt Offenbach gestrichen werden können. Ebenso wurde beschlossen, dass der Magistrat zu diesen Punkten im zuständigen Ausschuss im April 2002 und der Betriebs‑kommission Bericht zu erstatten sei. Dies ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Die Forderung der antragstellenden Fraktion, den Magistrat terminlich zu verpflichten eine solche Vorlage einzubringen, wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Der Stadtver‑ordnete Stephan Färber wies diese Forderung sogar als eine böswillige Unterstellung der Untätigkeit des ESO und des Magistrates zurück.

 

Die antragstellende Fraktion glaubt nicht an eine zügige Umsetzung des Stadtverordnetenbe‑schlusses I (A) 231/2.

 

Viele Anwohner in Straßen, die früher ihrer Reinigungspflicht gerne nachkamen und nach der Änderung der Straßenreinigungssatzung 1999 in die Reinigung durch den ESO aufgenommen wurden, warten voller Ungeduld auf eine Revision der Straßenreinigungssatzung.

 

Nach der Schließung der Disco des Capitols ist die Verschmutzung der Goethestraße erheblich zurückgegangen, so dass eine einmalige wöchentliche Reinigung ausreichend ist.

 

Eine zügige Umsetzung des Wunsches vieler Anwohner, ihre Straße wieder selbst reinigen zu dürfen, wird durch den Magistrat und den ESO offensichtlich verschleppt. Daher ist es jetzt dringend notwendig, den Magistrat unverzüglich zu verpflichten, bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002 eine entsprechende Liste zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus der Säumigkeit des Magistrats und des ESO.

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