Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22

Eing. Dat. 22.08.02

Nr. 362/1

 

 

Bebauungsplan Nr. 617A „Offenbach Süd – südlicher Buchhügel / KGV Odenwaldring“ der Stadt Offenbach a. M.; Billigung des Planentwurfs

Ergänzungsantrag der Stadtverordnetenfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FWG vom 22.08.02, DS I (A) 362/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Auf Seite 6 des Bebauungsplanentwurfs wird der Punkt 5.4. - Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich im Sinne des § 1a(3)BauGB - um folgende textliche Festsetzung ergänzt:

 

Zur Bepflanzung der Fläche M1 (siehe Karte zum Bebauungsplan) im nördlichen Bereich werden die im Flurstück 178/1 und 181 befindlichen, schutzwürdigen Hecken und Gehölze (z.B. Heckenrose bzw. Hundrose, Hartriegel, Weißdorn) und Feldgehölze (insbesondere Wildapfel sowie im Bestand befindliche seltene krautige Blütenplanzen) verwendet und in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde  fachgerecht umgepflanzt.

 

Diese textliche Festsetzung wird ebenso in die Karte des Bebauungsplanes übernommen.

 

 

BEGRÜNDUNG:

 

Erfolgt mündlich

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