Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22

Eing. Dat. 22.08.2002

 

Nr. 373

 

 

Information der Bevölkerung über den Volksentscheid zum Konnexitätsprinzip
Dringl.Antrag der Stv-Fraktion der FDP vom 22.08.2002, DS I (A) 373


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen seiner Möglichkeiten die Offenbacher Bevölkerung über die Bedeutung des Volksentscheids zur Einführung des Konnexitätsprinzips in der Hessischen Verfassung zu informieren und für Zustimmung zu werben.


Begründung:

 

Was zu befürchten war, ist eingetreten. Für viele Wähler ist die Frage, die am 22. September 2002 in einem Volksentscheid zu beantworten ist, schlicht unverständlich. Schon der Begriff „Konnexitätsprinzip“ ist den meisten unbekannt. In einer Information, die mit den Wahlbenachrichtigungskarten an die Bürger verschickt wird, wird das, worum es geht, sehr abstrakt beschrieben. Erste Erfahrungen bei der Briefwahl zeigen bereits, daß vielen Wählern unklar ist, worum es geht. Zu befürchten ist, daß sich viele an der Abstimmung nicht beteiligen und den Stimmzettel einfach wegwerfen.

 

Für Offenbach ist diese Verfassungsänderung besonders wichtig. Deshalb sollte versucht werden, über Sinn und Bedeutung aufzuklären und für eine Zustimmung zu werben. Dies könnte beispielsweise im Internet ohne besonderen Kostenaufwand geschehen. Eventuell läßt sich auch noch ein eigenes Informationsblatt bei städtischen Institutionen auslegen oder verteilen. Falls der Etat für Öffentlichkeitsarbeit es noch hergibt, könnte der Oberbürgermeister in Zeitungsanzeigen den Sachverhalt erläutern und um Zustimmung werben.

 

Es versteht sich, daß die Informationskampagne nur im Rahmen des finanziell Möglichen - also der bestehenden Etatansätze - durchgeführt werden kann.