Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22
Eing. Dat. 22.08.2002
Nr. 376
Dez.:II (Amt 60)
Umbau der Fußgängerzone in der Hermstraße von Große Marktstraße bis Geleitsstraße und des südlichen Teils der Hintergasse
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Vorlage des Magistrats Nr. 258/02 vom 21.08.2002, DS I (A) 376
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Zum Umbau der Fußgängerzone in der Herrnstraße von Große Marktstraße bis
Geleitsstraße und des südlichen Teils der Hintergasse werden zusätzlich 36.143,52 EUR
zu Lasten der Haushaltsstelle 63000.96720 "Erweiterung und Instandsetzung Fußgänger-
zone" bereitgestellt.
Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich wie folgt (gem. vom Revisionsamt
geprüfter Kostenberechnung):
|
Kosten alt (EUR) |
Kosten neu (EUR) |
|
|
|
Südl. Hintergasse (2. BA) |
92.032,55 |
90.000,-- |
Gesamt: |
536.856,48 |
573.000,-- |
2. Die Erhebung von Straßenbeiträgen erfolgt gesondert für jeden Bauabschnitt, die
Finanzierung ist danach wie folgt vorgesehen:
Herrnstraße (1. BA)
Straßenbeiträge: 207.000,-- EUR
Kreditmarktmittel: 276.000,-- EUR
1. BA insgesamt: 483.000,-- EUR
Hintergasse (2. BA)
Straßenbeiträge: 41.000,-- EUR
Kreditmarktmittel: 49.000,-- EUR
2. BA insgesamt: 90.000,-- EUR
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisions-
amt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 41.087,06 EUR um 347,94 EUR auf nunmehr 41.435,-- EUR. Sie sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 30.08.2001 (DS I (A) 49) dem Umbau der Fußgängerzone in der Herrnstraße von Große Marktstraße bis Geleitsstraße und des südlichen Teils der Hintergasse mit einem Kostenaufwand in Höhe von insgesamt 536.856,48 EUR (1.050.000,-- DM) zu Lasten der Haushaltsstelle 63000.96720 "Erweite-
rung und Instandsetzung Fußgängerzone" zugestimmt.
Während der Durchführung der Arbeiten stellte sich jedoch die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen im o.g. Abschnitt der Herrnstraße heraus, so dass der beschlossene Kosten-
rahmen trotz Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten nicht eingehalten werden konnte.
Es handelt sich dabei im wesentlichen um:
· Entsorgung von kontaminiertem Boden
Beim Ausbau der alten Fahrbahndecke wurde festgestellt, dass das gesamte Ausbau-
material mit Chrom belastet ist und deshalb als kontaminiertes Baumaterial entsorgt werden muß.
· Baustellensicherung
Im Bereich Baustellensicherung kam es zu Mehrmassen (zusätzliche Absperrungen
und Anrampungen für Durchfahrten und Fußgängerübergänge), u.a. um für die Offenbacher Woche eine größere Fläche zur Verfügung zu stellen.
· Suchschlitze
Der vorgefundene Untergrund, in den die Anschlussleitungen der Straßenabläufe verlegt werden mussten, ist durch zahlreiche Versorgungsleitungen (Strom, Straßenbeleuchtung, Telekom, Wasser, Gas, Fernwärme; alte, stillgelegte und neu verlegte Leitungen) belegt. Der aufgrund der Angaben der Versorgungsträger gefertigte Bestands-Leitungsplan enthielt nicht alle vor Ort vorgefundenen Leitungen bzw. es waren Leitungen an anderen Stellen verlegt, als von den Versorgungsträgern angegeben. Um Leitungsbeschädigungen zu vermeiden, war
es daher erforderlich, Aushubarbeiten im größeren Umfang in Handarbeit auszuführen.
Die zusätzlichen Kosten in Höhe von insgesamt 36.143,52 EUR wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.
Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
Herrnstr. von Gr. Marktstr. bis Geleitsstr. (1. BA) |
EUR (gerundet) |
Gesamtkosten der Maßnahme |
483.000,-- |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
27.000,-- |
= beitragsfähige Kosten |
456.000,-- |
./. Stadtanteil 50 % gem. § 5 Abs. 1 d) Nr. 2 StrBS |
228.000,-- |
= Umlagefähige Kosten |
228.000,-- |
./. Eckgrundstücksvergünstigung |
21.000,-- |
= Rückflüsse |
|
Kreditmarktmittel voraussichtlich |
276.000,-- |
Südlicher Teil der Hintergasse (2. BA) |
EUR (gerundet) |
Gesamtkosten der Maßnahme |
90.000,-- |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
7.000,-- |
= beitragsfähige Kosten |
83.000,-- |
./. Stadtanteil 50 % gem. § 5 Abs. 1 d) Nr. 2 StrBS |
41.500,-- |
= Umlagefähige Kosten |
41.500,-- |
./. städt. Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung |
500,-- |
= Rückflüsse |
|
Kreditmarktmittel voraussichtlich |
49.000,-- |
Die geprüfte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung liegt im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.
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