Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22
Eing. Dat. 01.08.2002
Nr. 355
Dez.: II
Grünring vom Main zum Main
hier: Projektbeschluss für eine Renaturierung des Buchhügelgrabens zwischen Hainbach und Amerikawald
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Renaturierung des Buchhügelgrabens zwischen Hainbach und Amerikawald, nach der von der Planungsgesellschaft Volker Götte, Frankfurt a.M., in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 335.000,- EUR einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96550 „Grünring vom Main zum Main" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsplan 2002: 255.000,-EUR
Haushaltsplan 2003: 80.000.- EUR
Gesamt: 335.000.- EUR
Zum Zwecke der Beauftragung ist im Haushaltsplan 2002 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 80.000,- EUR enthalten.
3. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % durch Einnahmen bei der Hh.-Stelle 63000.36191 „Zuwendung Land Hessen, Ausgleich Förderung naturnaher Gewässer" in den Hh.-Jahren 2002 und 2003.
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 8.800,- EUR sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.
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Begründung:
Im Rahmen des Projektes „Grünring vom Main zum Main" ist beabsichtigt, den Teilbereich Buchhügel als siedlungsgliederndes und -strukturierendes Freiraumelement zu entwickeln. So hat die Stadtverordnetenversammlung durch Projekt-beschluss vom 01.11.2001 den Neubau des Wegeabschnitts von Rheinstraße bis Amerikawald beschlossen. Im Hinblick auf diese Entwicklung ist auch die Gewäs-serrenaturierung des - weitgehend parallel zum neuen Weg verlaufenden -Buchhügelgrabens vorgesehen.
Der rund 1.000 m lange Buchhügelgraben beginnt im Osten am Amerikawald und reicht bis zum Hainbach im Westen. Er wird von mehreren Straßen gequert und verläuft derzeit noch weitgehend innerhalb von Kleingartenanlagen. Er ist in den Gärten teilweise massiv verbaut (betoniertes Gerinne, Verrohrungen etc.).
Gespeist wird er vor allem durch Oberflächenwasser des Buchhügels. Ein Zufluss von Grundwasser zum Buchhügelgraben erfolgt nicht. Insofern leidet der Graben als Ergebnis menschlicher Einflussnahme und aufgrund der gegebenen Verhältnisse im Untergrund unter Wassermangel. Das Gewässer ist in seinem derzeitigen Zustand insgesamt als ökologisch minderwertig einzustufen. Am Hainbach wird das Grabenwasser derzeit durch einen Rohrzulauf direkt in die Mischwasserkanalisation eingeleitet.
Eine Renaturierung des Buchhügelgrabens schließt insbesondere die Erhöhung bzw. Maximierung der Wassermenge des Grabens durch folgende Maßnahmen mit ein:
• Wiedereinleitung von Oberflächenwasser aus dem Amerikawald
• Anschluss an die Sportplatzentwässerung
• Anschluss der Wegseitengräben des nördlichen Hanges
• Zuführung von Oberflächenwasser aus dem - rund um die Grundschule Buchhügel entstehenden - Neubaugebiet (z. B. Dachflächenwasser etc.)
Künftig mündet der Buchhügelgraben wieder in den Hainbach; die derzeit zwischen beiden Gewässern bestehende Betonschwelle wird entfernt. In diesem Zusammenhang werden im Bereich zwischen Elbe- und Weserstraße (hier beträgt das Höhengefälle 2 m) kaskadenförmig angeordnete Grabenabschnitte gebildet, die zur hydraulischen Abflussbegrenzung durch Rohre verbunden sind. Die so entstehenden Retentionsräume ermöglichen auch bei ergiebigen Regenfällen eine geregelte Wasserabgabe an den Hainbach.
Durch diese Maßnahmen kann das bestehende Kanalnetz erheblich entlastet und eine kostenträchtige Regenrückhaltung im Kanalsystem bzw. Reinigung des Grabenwassers in der Kläranlage vermieden werden.
Für eine Renaturierung wird das Grabenbett um wenige Meter bis max. 20,0 m nach Norden aus den Kleingärten heraus verlegt. Bei dieser Verlegung des Bachbetts kann das Grabenprofil entsprechend den Erfordernissen gestaltet werden. Unter den bestehenden Straßen wird der Graben in einem Rohrdurchlass geführt.
Die Maßnahme ist zuwendungsfähig entsprechend der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung naturnaher Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen dienen". Ein entsprechender Antrag wurde bereits an das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (vertreten durch den RP Darmstadt, Abt. Staatliches Umweltamt, Hanau) gestellt.
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Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel sowie dem Vorliegen des Bewilligungsbescheides des Landes Hessen zur Zuschussgewährung begonnen werden.
Über die Maßnahme wurde vom der Planungsgesellschaft Volker Gölte, Frankfurt a.M., in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 335.000,- EUR abschließt.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 8.800,- EUR.
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.