Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.09.2002
Eing. Dat. 17.09.2002
Nr. 377/1
Videoüberwachung - Grundsatzbeschluss
Änderungsantrag PDS vom 17.09.2002, DS I (A) 377/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welchen hessischen Städten bislang mit welchen tatsächlichen Ergebnissen für die Sicherheit der Bevölkerung die Videoüberwachung eingeführt wurde.
Begründung:
Der Ursprungsantrag argumentiert zur Begründung der geforderten Videoüberwachung mit Modellversuchen in anderen hessischen Städten. Es stellt sich aber die Frage, wie "aussagekräftig" solche Modellversuche sind, wenn wie in Frankfurt am Main einerseits bestimmte Kriminalitätsformen an der überwachten Konstabler Wache zurückgehen und sie gleichzeitig in gleichem Ausmaße dann an der benachbarten nicht überwachten Hauptwache zunehmen.
Eine gründliche Analyse bisheriger Modellversuche wird vermutlich zu dem Ergebnis führen, dass Videoüberwachung möglicherweise das subjektive Sicherheitsgefühl stärkt, im Ergebnis jedoch nur zu einer Verlagerung bestimmter Deliktsformen in nicht überwachte Zonen führt.
Aufgrund der prekären Finanzsituation der Stadt dürften andere Ausgabenschwerpunkte dringlicher anstehen, als sich kostenintensiv an der von der hessischen Landesregierung propagierten Videoüberwachung zu beteiligen.
Weitere Begründung mündlich.
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