Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.09.2002

Eing. Dat. 19.09.2002

Nr. 373/1

 

 

Information der Bevölkerung über den Volksentscheid zum Konnexitätsprinzip
Änderungsantrag der FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FWG und PDS vom 18.09.2002, DS I (A) 373/1

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In der Bürgerschaft soll durch nachstehende Resolution für die Volksabstimmung zum Konnexitätsprinzip geworben werden.


Resolution zur Volksabstimmung am 22.09.2002

Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Volksabstimmung am 22. September 2002 auf dem Stimmzettel ihr „Ja“ zum Konnexitätsprinzip anzukreuzen. Hierzu wird dem alltäglichen Motto „Wer bestellt, bezahlt“ auch in der Landespolitik Geltung verschafft.
Nur wenn das Land bei der Übertragung neuer Aufgaben auch den Städten und Gemeinden die erforderlichen Gelder zur Verfügung stellt, lässt sich die Handlungsfähigkeit der hessischen Kommunen sichern.
Mit der Einführung des Konnexitätsprinzips wird das Land Hessen hierzu verpflichtet.
Unterstützen Sie deshalb die Verfassungsänderung und stimmen Sie am 22.09.2002 beim Konexitätsprinzip mit Ja.


BEGRÜNDUNG

Bei den Wahlen am 22.09.2002 wird unter anderem auch eine Volksabstimmung über die Aufnahme des Konexitätsprinzips in der Verfassung durchgeführt. Mit der Aufnahme dieses Prinzips wird eine jahrzehntelange alte Forderung der Kommunen gegenüber dem Land erfüllt. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat einen einheitlichen Resolutionstext zur Beschlussfassung in den Kommunalparlamenten vorgeschlagen.

Um ein möglichst hohes Maß an Zustimmung durch die Bürgerschaft bei der Volksabstimmung zu erreichen, soll mit der Resolution eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden, in der das Konnexitätsprinzip und seine Bedeutung erklärt werden.

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