Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.09.2002

Eing. Dat. 26.09.2002

Nr. 388

 

Dez.: I (KliO)

 


Auflösung des Lenkungsausschusses als eigenständiges Arbeitsgremium und dessen Integration in die AG-Rahmen des Klinikums Offenbach am Main
Antrag Vorlage des Magistrats Nr. 293/02 vom 25.09.2002, DS I (A) 388

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt::

Der im Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Klinikums unter II, Punkt 1 am 18.04.2002 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Lenkungsausschuss wird als eigenständiges Arbeitsgremium aufgehoben und in die AG-Rahmen-Klinikum integriert, deren verbindliche Arbeitsgrundlage (Regularium) die beiliegende Rahmenvereinbarung ist.

Begründung:

Die Betriebsleitung des Klinikums Offenbach hat die beiliegende Rahmenvereinbarung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der Sanierung des Klinikums und zur Konsolidierung der Finanzen mit dem Personalrat und den im Hause vertretenen Gewerkschaften (ver.di und Marburger Bund) einvemehmlich beraten und der Betriebskommision zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung vom 11.09.2002 der Auflösung des Lenkungsausschusses und dessen Integration in die AG-Rahmen-Klinikum sowie der Rahmenvereinbarung zugestimmt.

Gemäß Ziffer 2.2 der Rahmenvereinbarung wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus der Betriebsleitung, Vertretern des Personalrats, der Gewerkschaft ver.di und Marburger Bund, den politisch verantwortlichen Mandatsträgem und weiteren hausintemen Fachleuten zusammensetzt und dessen Regularium (Arbeitsgrundlage) in dieser Rahmenvereinbarung festgelegt ist.

Die Betriebsleitung des Klinikums Offenbach hatte gemeinsam mit dem Personalrat des Klinikums und den im Hause vertretenen Gewerkschaften am 27.11.2001 beschlossen, dass die Rahmenvereinbarung des Klinikums Offenbach vom 01.01.1999 bis zum Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung unverändert weiter besteht. Diese Rahmenvereinbarung wurde seinerzeit zum Schutz der Beschäftigten und unter Wahrung der Beteilingungsrechte des Personalrates sowie der Gewerkschaften bei der Konsolidierung der Finanzen abgeschlossen.

Durch die Zusammenlegung beider Gremien kann  die Zusammenarbeit effektiviert und Doppelarbeit vermieden werden.

Anlage